Körperschaft
Verein für hessische Geschichte und Landeskunde
Permanent URL
letzte Aktualisierung
Grunddaten
Abkürzung
VHG
31.03.2017
Weitere Bezeichnung
Vereins für hessische Geschichte und Landeskunde 1834 e.V.
Weitere Informationsquelle
GND
24.03.2024
Weitere Bezeichnung
Verein für Hessische Geschichte und Landeskunde e.V. Kassel 1834
Weitere Informationsquelle
GND
24.03.2024
Ortsbezug
Standort
31.03.2017
Standort
31.03.2017
Tätigkeitsbereich
Verein
Verein für hessische Geschichte und Landeskunde
31.03.2017
Sammeltätigkeit
Der Verein sammelte Kunst aus Stiftungen von Vereinsmitgliedern und aus Nachlässen.
31.03.2017
Biographische Angaben
31.03.2017
Im Laufe der Zeit bildeten sich 18 lokale Zweigvereine.
31.03.2017
In der Sitzung des Gesamtvorstandes von 1936 wurde beschlossen, dass alles Gegenstände, die sich in Vereinseigentum befinden, verkauft werden sollen. Als einzige Ausnahme galten die Bibliothek und die dem Zweigverein abgetretene sogenannte Marburger Sammlung.
(ab 1936)
31.03.2017
Es gab einen großangelegten Tausch zwischen Objekten aus der sogenannten Marburger Sammlung aus dem Eigentum des Vereins für hessische Geschichte und Landeskunde (Zweigvereins Marburg) und Objekten aus dem Eigentum der Staatlichen Kunstsammlungen Kassel. (1939)
(1939)
31.03.2017
31.03.2017
Beziehungen
Personen/Körperschaften
- MitgliedAlexander Fiorino war Mitglied des VHG.31.03.2017
- Leitende PositionDr. Hopf war Vorsitzender des VHG. Er stellte 1938 seinen Vorsitz zur Verfügung, nachdem die Parteileitung der NSDAP des Gaues Kurhessen darauf gedrängt hatte. Er hat aber im Hintergrund weiterhin für den Verein agiert, dann ab 1945 erneut als Vorsitzender. (1924-1939, 1945-1950)31.03.2017
- ZusammenarbeitVon Beginn an gab es enge Beziehungen zwischen dem VHG und der Landesbibliothek. So ist auch in der Satzung des VHG verankert, dass die Landesbibliothek das Vermögen an barem Geld, Möbel, Gestelle und dergleichen im Falle der Auflösung des Vereins erhält.31.03.2017
Weitere Informationen und Quellen
Forschungsprojekte
Archivalien
- Wird angeführt in
- Wird angeführt in31.03.2017