Auf Grundlage des sog. "Ermächtigungsgesetzes" vom 23. März 1933 konnte die Regierung eigenmächtige Gesetze, einschließlich verfassungsändernde, erlassen. Hierdurch wurde die von der Verfassung vorgesehene Gewaltenteilung zwischen Legislative und Exekutive zerstört. Das Recht des Parlaments, als gewählte Volksvertretung alleinig Gesetze zu erlassen, wurde damit aufgehoben. (Quelle: Wildt 2012, S. 35.)