"Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums" vom 07.04.1933
Grunddaten
Beschreibung
Auf Basis des „Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums“ vom 7. April 1933 entfernte das NS-Regime politische Gegner (§ 4), und „Nicht-Arier“ aus dem öffentlichen Dienst. Der sog. „Arierparagraph“ (§ 3) versetzte Beamte, die „nichtarischer Abstammung“ waren, umgehend in den Ruhestand. Es bestanden noch Ausnahmeregelungen für ehemalige Soldaten des Ersten Weltkrieges, Väter und Söhne von Gefallenen und Beamte mit Dienstantritt vor dem 1. August 1914. Dem Gesetz folgten mehrere Durchführungsverordnungen. Die erste Durchführungsverordnung vom 11. April enthielt die erste gesetzliche Definition des Begriffs „Nicht-Arier“.
Auszug aus dem Gesetzestext:
§ 1
(1) Zur Wiederherstellung eines nationalen Berufsbeamtentums und zur Vereinfachung der Verwaltung können Beamte nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen aus dem Amt entlassen werden, auch wenn die nach dem geltenden Recht hierfür erforderlichen Voraussetzungen nicht vorliegen. […]
§ 2
(1) Beamte, die seit dem 9. November 1918 in das Beamtenverhältnis eingetreten sind, ohne die für ihre Laufbahn vorgeschriebene oder übliche Vorbildung oder sonstige Eignung zu besitzen, sind aus dem Dienste zu entlassen. […]
§ 3
(1) Beamte, die nicht arischer Abstammung sind, sind in den Ruhestand (§§ 8 ff.) zu versetzen; soweit es sich um Ehrenbeamte handelt, sind sie aus dem Amtsverhältnis zu entlassen.
(2) Abs. 1 gilt nicht für Beamte, die bereits seit dem 1. August 1914 Beamte gewesen sind oder die im Weltkrieg an der Front für das Deutsche Reich oder für seine Verbündeten gekämpft haben oder deren Väter oder Söhne im Weltkrieg gefallen sind. […]
§ 4
Beamte, die nach ihrer bisherigen politischen Betätigung nicht die Gewähr dafür bieten, daß sie jederzeit rückhaltlos für den nationalen Staat eintreten, können aus dem Dienst entlassen werden. […]
(Quelle: Wikisource, 19.02.2021)
Beziehungen
Personen/Körperschaften
- BeteiligterLiteraturangabe2013
- BetroffenerLiteraturangabeWeitere InformationsquelleS. 262
- Betroffener28.05.2019
- BetroffenerLudwig Grote wurde aufgrund des Gesetzes aus seinen Ämtern als Landeskonservator und als Museumsdirektor entlassen.16.03.2017
- BetroffenerJohanna Hofmann-Stirnemann kündigte ihr Arbeitsverhältnis unter Druck, weil im Rahmen der Durchführung des sog. "Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums" ein jüdischer Urgroßvater von ihr gefunden wurde.Projektbericht14.02.2018
- BetroffenerKarl Wilhelm Jähnig wurde aufgrund der Ehe mit der jüdischen Ärztin Britta Jähnig in den dauernden Ruhestand versetzt.LiteraturangabeWeitere InformationsquelleS. 3592020
- BetroffenerErnst Polaczek verlor aufgrund des Gestzes seine Anstellung als Museumsdirektor in Görlitz.30.05.2017
- BetroffenerFerdinand Rieser wurde aufgrund des Gesetzes als Direktor der Badischen Landesbibliohtek entlassen.31.03.2020
- BetroffenerFriedrich Schreiber-Weigand wurde aufgrund des Gesetzes beurlaubt. (04.1933)11.01.2018
- BetroffenerWilligmann wurde aufgrund des Gesetzes als Bürgermeister von Aschersleben in den Ruhestand versetzt.09.03.2017
- BetroffenerWadsack wurde aufgrund des Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums in den Ruhestand versetzt.09.03.2017
Ereignisse
- Verweist aufLiteraturangabeWeitere InformationsquelleS. 1542001
- Verweist aufZeitgleich erlassen.
Weitere Informationen und Quellen
Forschungsprojekte
- Projektbezug
Archivalien
- Wird angeführt in
Literatur & digitale Angebote
- Wird angeführt in(Deutsches Reichsgesetzblatt Band 1933 Teil I, Nr. 34, Seite 175–177.)
- Wird angeführt in
- Wird angeführt inWeitere InformationsquelleS. 136ff.
- Wird angeführt inWeitere InformationsquelleS. 38