Gesetz
Verordnung über die Bestrafung von Verstössen gegen die Wirtschaftsordnung (Wirtschaftsstrafverordnung)
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letzte Aktualisierung
Grunddaten
Weitere Bezeichnung
Wirtschaftsstrafverordnung
Weitere Informationsquelle
Externer Link - Digitalisat
23.09.1948
Kurzbeschreibung
Die sog. Wirtschaftsstrafverordnung (WStVO) wurde eine rechtliche Handhabe zur Durchsetzung einer sozialistischen Wirtschaftsordnung. Sie belegt schwere Verstöße gegen die Versorgung der Bevölkerung oder die allgemeine Wirtschaftsplanung mit Zuchthausstrafe und (bis 1953 obligatorischer) Vermögenseinziehung – vom Bankkonto über Hausrat, Hof und Viehbesitz bis hin zum einzelnen Fahrrad. Als 'Wirtschaftsverbrecher' kann bereits gelten, wem eine fehlerhafte "Herstellung, Gewinnung, Verarbeitung, Bearbeitung, Beförderung oder Lagerung von Rohstoffen oder Erzeugnissen ganz oder teilweise" nachgewiesen wird. Die Verordnung lieferte dem Staat das juristische Instrument zur Wegnahme von Eigentum aus politisch-ideologischen Gründen und zur Beseitigung angeblicher Staatsfeinde. In der Bundesrepublik galt und gilt die WStVO als grob rechtsstaatswidrig.
Zeitraum
23.09.1948
Ortsbezug
Wirkungsort
Weitere Informationsquelle
Externer Link - Digitalisat
23.09.1948
Weitere Informationen und Quellen
Literatur & digitale Angebote
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