Gesetze und Anordnungen
Verordnung über die Neuordnung des Apothekenwesens vom 22.06.1949
Permanent URL
letzte Aktualisierung
Grunddaten
Weitere Bezeichnung
Enteignung aller Apotheken
1966
Kurzbeschreibung
Alle Apotheken wurden durch Verordnung der Deutschen Wirtschaftskommission enteignet, sämtliche Realrechte für erloschen erklärt. Apotheker blieben nur für ihre eigene Person auf Lebenszeit berechtigt, den Betrieb weiterzuführen – nicht aber, ihn durch andere (Pächter, Erben usw.) führen zu lassen. Eigentümer ohne Betriebsberechtigung wurden mit 30–50 % des durchschnittlichen Jahresumsatzes entschädigt. Zahlreiche Übersiedlungen von Apothekern nach Westdeutschland haben in dieser Enteignung ihren Ursprung.
Zeitraum
22.06.1949
Ortsbezug
Wirkungsort
1966
Weitere Informationen und Quellen
Literatur & digitale Angebote
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