Glossar

Erklärungen zu Begriffen aus dem Bereich der Provenienzforschung und den vier Forschungskontexten von Proveana.

Eine Überblicksseite mit allen Termen steht zur Verfügung.

K

Kamerun

Erste Beziehungen zwischen europäischen Kolonialmächten und afrikanischen Gesellschaften im Gebiet des heutigen Kamerun lassen sich bis zum Beginn der europäischen Expansion im 15. Jahrhundert zurückverfolgen. In der Mitte des 19. Jahrhunderts kam es vermehrt zur Ansiedlung auch deutscher Handelsniederlassungen an der Küste, bis schließlich 1884 mit der Unterzeichnung so genannter →“Schutzverträge” der deutsche Herrschaftsanspruch auf "Kamerun" manifestiert wurde. Die →Berliner Afrika-Konferenz von 1885 hatte eine erste Festlegung der Grenzen und das Marokko-Kongo Abkommen von 1911 nochmal eine deutliche Erweiterung des Gebiets zur Folge. Die deutsche Einflussnahme beschränkte sich zunächst auf die Küstengebiete, erst nach der Einrichtung der so genannten. →“Schutztruppe” in den 1890er Jahren kam es zu einer zunehmenden Ausweitung des Einflusses der Kolonialmacht.
Kamerun wurde im 1. Weltkrieg von britischen und französischen Truppen besetzt. Der Völkerbund teilte das Mandat unter Frankreich und Großbritannien auf. Der von Frankreich verwaltete Teil erlangte 1960 seine Unabhängigkeit, die ehemals französisch und britisch verwalteten Teile wurden 1972 zur Bundesrepublik Kamerun zusammengelegt. (JH)

  • Kultur- und Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten

Kiautschou

Kiautschou war ein Gebiet im Süden der Shandong-Halbinsel an der chinesischen Ostküste. Bereits 1860 hatten preußische Truppen die Bucht erkundet und sie als geeigneten Stützpunkt in Ostasien identifiziert. Im Jahr darauf wurde ein chinesisch-preußisches Handelsabkommen unterzeichnet. Als am 1. November 1897 zwei deutsche Missionare der Steyler Mission, deren Schutz das Reich bereits 1890 übernommen hatte, in China ermordet wurden, nutze Kaiser Wilhelm II. dies als Vorwand um die Bucht von deutschen Truppen besetzen zu lassen. China versuchte erfolglos die Besetzung zu beenden. Als Resultat der Verhandlungen stimmte die chinesische Regierung am 6. März 1898 schließlich einem Pachtvertrag mit dem →Deutschen Reich zu. In dem Vertrag gab sie alle Hoheitsrechte innerhalb des Pachtgebietes sowie einer 50 km breiten Sicherheitszone auf. Die Hauptstadt Tsingtau (heute meist Qingdao geschrieben) lag in dieser Zone und galt lange als Paradebeispiel für den Aufbau einer “kolonialen Metropole” in der die chinesischen und deutschen Einwohner:innen in streng separierten Bereichen lebten und auch unterschiedlichen rechtlichen Regelungen unterlagen. Am 27. April 1898 wurde die Bucht offiziell unter deutschen "Schutz" gestellt und erhielt damit den gleichen Status, wie die anderen →„Schutzgebiete“, wurde allerdings wegen der besonderen Bedeutung als Marinestützpunkt dem Reichsmarineamt unterstellt. Im Ersten Weltkrieg gelangte Kiautschou bereits im November 1914 unter die Verwaltung des Japanischen Kaiserreichs. (SF)

  • Kultur- und Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten

KoKo

  • Kulturgutentziehungen in SBZ und DDR

Kolonialismus

In der Regel durch Invasion geschaffene Herrschaftsbeziehung (→Kolonie), bei welcher die fundamentalen Entscheidungen über die Lebensführung der Kolonisierten durch eine kulturell anders geprägte Minderheit von Kolonialherren hauptsächlich unter Berücksichtigung eigener und damit externer Interessen getroffen und oft gewaltsam durchgesetzt werden. Damit verbinden sich in der Neuzeit in der Regel ideologische Rechtfertigungsdoktrinen, die auf der Überzeugung der Kolonialherren von deren eigenen kulturellen Höherwertigkeit beruhen (→Rassenkunde). Der ab Mitte des 15. Jahrhundert von Europa ausgehende Prozess der nahezu weltweiten Kolonisierung wird auch als europäische →europäische Expansion bezeichnet. (SF)

  • Kultur- und Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten

Kolonialrat

Der Kolonialrat war ein von 1890 bis 1907 und 1911 bis 1913 bestehendes, dem →Reichskolonialamt bzw. seinen Vorgängerinstitutionen als sachverständiger Beirat für koloniale Angelegenheiten beigeordnetes Gremium. Die Ernennung der Mitglieder erfolgte durch den Reichskanzler. Allerdings konnten auch die Kolonialgesellschaften, die mit einem kaiserlichen “Schutzbrief” ausgestattet waren oder in den →„Schutzgebieten“ wirtschaftliche Unternehmungen von besonderem Umfang angelegt hatten, aus ihrer Mitte Mitglieder für den Kolonialrat vorschlagen. (SF)

  • Kultur- und Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten

Kolonialrevisionismus

Noch vor der Unterzeichnung des →Versailler Vertrages protestierte die deutsche Nationalversammlung gegen die von ihr als Annexion bewertete Übernahme der deutschen Kolonien durch die Siegermächte des ersten Weltkriegs. Während der Weimarer Republik setzten sich die Regierungen, Angehörende fast aller Parteien, eine Vielzahl kolonialer Verbände und Vereine, Jugendorganisationen, akademische Gruppierungen sowie am Überseehandel beteiligte Firmen und Banken für eine Rückgewinnung der Kolonien ein. Eine der wichtigsten Organisationen, die kolonialrevisionistische Ziele verfolgte, war die → Deutsche Kolonialgesellschaft. Mitte der 1920er Jahre verlor die Bewegung an Rückhalt; viele der Akteure wandten sich der NSDAP zu, die 1934 ein kolonialpolitisches Amt gründete. Die Bemühungen beschränkten sich jedoch auf interne Diskussionen und Propaganda und hatten kaum praktische Folgen. Mit der Verschlechterung der militärischen Lage 1942/43 verbot die nationalsozialistische Führung weitere Überlegungen in diese Richtung. Nach Ende des Zweiten Weltkrieges flammte die „koloniale Sehnsucht“ erneut auf, wurde jedoch mit der Unabhängigkeit vieler Staaten Afrikas in den 1960er Jahren entscheidend gedämpft. Bis heute lassen sich aber in unterschiedlichen Zusammenhängen Spuren des Kolonialrevisionismus erkennen.

Revisionistische Argumente waren ökonomischer, demographischer und sozialpolitischer Art: zur wirtschaftlichen Konsolidierung hielt man eigene Kolonien als Rohstoff- und Absatzgebiete für nötig, zudem berief man sich auf völkische Positionen und die damals anerkannte Eugenik und forderte neuen „deutschen Lebensraum“. Die tatsächliche Kolonialvergangenheit wurde verklärt und verherrlicht: Gewaltverhältnisse wurden nicht thematisiert und die Opferzahlen im Vergleich mit den Kolonien anderer Staaten als gering bewertet. Dem von den Siegermächten erhobenen Vorwurf der verfehlten Kolonialpolitik, den Revisionisten selbst als „koloniale Schuldlüge“ betitelten, begegneten sie mit der Betonung der vermeintlichen kulturellen, wirtschaftlichen und wissenschaftlichen Leistungen des deutschen Kolonialismus.

  • Kultur- und Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten

Kolonialwaren

Als Kolonialwaren wurden insbesondere während des 19. und in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts Lebens- und Genussmittel, wie z. B. Zucker, Kaffee, Tabak, Reis, Kakao, Gewürze und Tee bezeichnet, die aus den jeweiligen Kolonien nach Europa importiert wurden. Kolonialwarenhändler verkauften diese Produkte. Kolonialwaren wurden sehr häufig mit kolonialen und rassistischen Stereotypen beworben. (SF)

  • Kultur- und Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten

Kolonie

Eine Kolonie ist ein durch Invasion neu geschaffenes politisches Gebilde, dessen landfremde Herrschaftsträger in dauerhaften Abhängigkeitsbeziehungen zu einem räumlich entfernten „Mutterland“ oder imperialen Zentrum stehen, welches exklusive „Besitz“-Ansprüche auf die Kolonie erhebt. Häufig sind Kolonien in ein übergreifendes Kolonialimperium eingebunden. Osterhammel unterscheidet dabei drei Haupttypen. Beherrschungskolonien entstehen meist als Resultat militärischer Eroberung und dienen der wirtschaftlichen Ausbeutung und der Verfolgung außenpolitischer Zwecke (Machtdemonstration). Sie zeichnen sich durch eine autokratisch und paternalistisch geprägte Regierung durch die Kolonialmacht aus, deren Vertreter aber selbst nur eine geringe Präsenz in der Kolonie selbst haben. Stützpunktkolonien resultieren demgegenüber häufig aus Flottenaktionen und dienen der kommerziellen Erschließung und logistischen Machtentfaltung, weniger der kulturellen und politischen Machtübernahme. Siedlungskolonien oder Siedlerkolonien zeichnen sich wiederum durch die permanente und zunehmende Präsenz von Siedlern aus den „Mutterländern“ aus, die die Geschicke der Kolonie prägen. Die Typen schließen sich nicht gegenseitig aus, vielmehr gibt es Übergangsformen, die nicht eindeutig zuzuordnen sind.  (SF)

  • Kultur- und Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten

Kommerzielle Koordinierung

KoKo (SBZ/DDR), inoffizielle Abkürzung für den Bereich Kommerzielle Koordinierung (offizielle Abkürzung BKK) des DDR-Außenhandelsministeriums, ab 1976 unmittelbar dem Wirtschaftssekretär im Politbüro Günther Mittag unterstellt, jedoch personell und strukturell mit dem →Ministerium für Staatssicherheit (MfS) eng verflochten und seit Gründung 1966 geleitet von Alexander Schalck-Golodkowski. Aufgabe dieses Sonderbereiches bildete allein das „Ziel der maximalen Erwirtschaftung kapitalistischer Valuten außerhalb des Staatsplanes“ (Verfügung 61/66 des Vorsitzenden des Ministerrates). Die Kommerzielle Koordinierung bediente sich mehrerer Firmen für unterschiedliche Tätigkeitsgebiete, so der →Kunst und Antiquitäten GmbH (KuA) für den Vertrieb von Kunstgegenständen gegen Devisen ins Ausland. Die an den Bereich Kommerzielle Koordinierung gebundenen Firmen konnten ohne Rücksicht auf Gesetze und Vorschriften, also auch abgekoppelt von der Planwirtschaft und außerhalb der öffentlichen Wahrnehmung agieren. Im MfS beschäftigte sich eine eigene „Arbeitsgruppe BKK“ mit der Beobachtung des Bereiches BKK. (MD)

  • Kulturgutentziehungen in SBZ und DDR

kompensatorische Restitution

  • Kriegsbedingt verlagertes Kulturgut

konfiskatorische Steuern

Offiziell war das Sammeln in der DDR steuerfrei, wenn es privat (d.h. neben einer hauptberuflichen Tätigkeit oder als Rentner) betrieben wurde. Ein eventueller Verkauf von Sammlungsstücken war zwar grundsätzlich möglich, durfte jedoch kein nachhaltiges Einkommen erbringen, und es durfte generell keine Händlertätigkeit erkennbar sein (beispielsweise durch Erwerb vieler Stücke und kurz darauffolgende Veräußerung der meisten davon). Nichtsdestotrotz sprach der Fiskus etlichen herausragenden privaten Kunstsammlungen der DDR den Status einer Sammlung ab und beschlagnahmte sie faktisch durch vorsätzliche Einkommenssteuerbescheide. Dabei lag stets der Vorwurf gewerblichen Kunsthandels, also das Führen eines nicht angemeldeten Warenlagers, sowie damit verbundener Preisspekulation zugrunde. Die Höhe der Steuerschuld entsprach meist auffallend dem Wert der Sammlung, die der Sammler somit gezwungenermaßen von der Steuerfahndung pfänden lassen musste. Die Bestandsaufnahme der Sammlung zum Zwecke der Wertermittlung des Vorhandenen in einer sog. „Zeitwertfeststellung“ oder „Zeitwertfestsetzung“ wurde im Vorfeld geheim durch das →Ministerium für Staatssicherheit (MfS) vorgenommen. Kenntnis über Umfang und Ort einer Sammlung besaß entweder das MfS oder die →Kunst und Antiquitäten GmbH (KuA) über jahrelange Geschäftspraxis. Zeitwertfeststellungen bildeten meist einen Teil der Gerichtsakten und wurden den Beschuldigten bei der Einleitung eines Steuerstrafverfahrens in Kopie ausgehändigt. Die KuA verwertete die eingezogenen Sammlungen anschließend. Diese willkürliche Anwendung des Steuerrechts begann Anfang der 1970er Jahre und erreichte in den 1980er Jahren seinen Höhepunkt. (Teil-)Akten von Steuerprozessen finden sich einerseits im Bundesarchiv (in BArch DL 210), andererseits im archivierten Verwaltungsschrifttum früherer Räte der Bezirke, Städte und Gemeinden (jeweils: Abteilung Finanzen). (MD)

  • Kulturgutentziehungen in SBZ und DDR

Ulf Bischof: Die Kunst und Antiquitäten GmbH im Bereich Kommerzielle Koordinierung, Berlin 2003 (zugleich Diss. Berlin 2002), S. 152-318.

"Das Kunst-Stück der DDR. Wie ein staatseigener Betrieb Bilder und Antiquitäten zu Devisen macht" in: art – Das Kunstmagazin, Jg. 6, H. 2, 1984, S. 72–75.

Thilo Richter: "Man wollte uns kaputt machen", in: Lausitzer Rundschau, 27.03.2019.

Konietzko

Julius August Konietzko (1886-1952) war ein Forschungsreisender und Händler, der 1910 begann ethnografische Objekte an deutsche Museen zu verkaufen und wenig später auch entsprechende Geschäftsräume in Hamburg einrichtete. Zwischen 1911 und 1914 unternahm er mit seiner Ehefrau Anna im Auftrag diverser großer Völkerkundemuseen (z.B. Berlin, Leipzig, Dresden, Hamburg, Frankfurt) mehrere Sammelreisen nach Skandinavien, Spanien, Portugal, Irland (Aran-Inseln) sowie in das obere Nilgebiet im Südsudan. Im Ersten Weltkrieg war er auf dem Balkan als Ethnograph für das Deutsche Heer tätig. Bis in die 1930er Jahre folgten weitere Reisen nach Indien, Kaschmir, Tibet und Sardinien. Ab 1933 konzentrierte sich Konietzko statt auf eigene Sammelreisen auf den internationalen Handel mit →Ethnographica und Antiquitäten. Viele der von Konietzko gesammelten oder vermittelten Objekte befinden sich nach wie vor in den ethnologischen/ethnografischen Sammlungen, andere gingen an private Händler. Obwohl das Hauptziel seiner Reisen das Anlegen von Sammlungen war, enthalten seine Tagebücher ausführliche Schilderungen der Reisen und Menschen sowie Notizen über das Klima, Siedlungen und ethnografische Details. Er sammelte mit wissenschaftlichem Anspruch, verfügte über eine umfangreiche wissenschaftliche Bibliothek und setzte sich mit der Fachliteratur auseinander. Dabei korrespondierte er unter anderem mit Felix von Luschan, Heinrich Schliemann und anderen Händlern ethnografischer Objekte wie der →Firma J.F.G Umlauff. (SF)

  • Kultur- und Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten

Kriegsbedingt verlagertes Kulturgut

Kriegs­be­dingt ver­la­ger­tes Kul­tur­gut liegt vor, wenn ein Kul­tur­gut im Krieg oder in­fol­ge der krie­ge­ri­schen Aus­ein­an­der­set­zun­gen wi­der­recht­lich ent­zo­gen bzw. ver­bracht oder ver­la­gert wur­de. Zum En­de des Zwei­ten Welt­krie­ges führ­ten die Ak­ti­vi­tä­ten der so­wje­ti­schen Tro­phä­en­kom­mis­sio­nen, die Dieb­stäh­le ein­zel­ner Mi­li­täran­ge­hö­ri­ger der al­li­ier­ten Streit­kräf­te oder Ter­ri­to­ri­al­ver­schie­bun­gen da­zu, dass aus­ge­la­ger­te Kul­tur­gü­ter nicht mehr an ih­ren ur­sprüng­li­chen Ort zu­rück­ge­führt wur­den. Die­se auch als „Kriegsverluste", „Beu­te­gut“ oder „Beu­te­kunst“ be­zeich­ne­ten Ob­jek­te soll­ten ins­be­son­de­re in der So­wjet­uni­on als Kom­pen­sa­ti­on er­lit­te­ner Kriegs­zer­stö­run­gen und -ver­lus­te die­nen (→restitution in kind).

Der Be­griff des Kul­tur­guts wird in ei­nem wei­ten Sinn ver­stan­den und kann über ge­setz­li­che De­fi­ni­tio­nen, wie et­wa des Kul­tur­gut­schutz­ge­set­zes (§ 2 Ab­satz 1 KGSG), hin­aus­ge­hen. So kön­nen auch All­tags­ge­brauchs­ge­gen­stän­de (bspw. Tel­ler­ser­vice, Kraft­fahr­zeu­ge) als Kul­tur­gut an­ge­se­hen wer­den.

Aus­gangs­punkt für die Rück­füh­run­gen kriegs­be­dingt ver­la­ger­ten Kul­tur­guts bil­det das Völ­ker­recht und hier spe­zi­ell die Haa­ger Land­kriegs­ord­nung von 1907: Sie ver­bie­tet et­wa Plün­de­run­gen (Art. 47 HL­KO), schützt das Pri­vatei­gen­tum und un­ter­sagt die Be­schlag­nah­mung, Zer­stö­rung oder Be­schä­di­gung von Wer­ken der Kunst (Art. 56 HL­KO). Die Ge­setz­ge­bung er­fuhr ei­ne Be­stä­ti­gung und Prä­zi­sie­rung mit der Haa­ger Kon­ven­ti­on von 1954 und dem Zu­satz­pro­to­koll 1 der Gen­fer Kon­ven­tio­nen 1977. Seit­dem wur­den zahl­rei­che zwi­schen­staat­li­che Ab­kom­men ge­schlos­sen, die sich zu Rück­füh­run­gen kriegs­be­dingt ver­la­ger­ten Kul­tur­gu­tes be­ken­nen.

  • Kriegsbedingt verlagertes Kulturgut

Kriegsverluste

  • Kriegsbedingt verlagertes Kulturgut

KuA

  • Kulturgutentziehungen in SBZ und DDR

Kulturbund

Kulturbund zur demokratischen Erneuerung Deutschlands (SBZ/DDR), ab Februar 1958: Deutscher Kulturbund, ab 1974: Kulturbund der DDR. Ein am 4. Juli 1945 von Johannes R. Becher gegründeter und am 31. Juli 1945 von der →SMAD bestätigter Verbund „zur Erneuerung des deutschen Geisteslebens“. Die Zeitschrift des Kulturbundes („Aufbau“) erschien unter sowjetischer Lizenz erstmals im September 1945 und gewann in seinen ersten, vielversprechenden Jahren als Mitarbeiter und Autoren u.a. Paul Wegener, Heinrich Mann, Thomas Mann, Theodor Plivier, Georg Lukács, Ferdinand Friedensburg oder Hans Fallada. Der Bund hatte „die Aufgabe, alle Angehörigen der Intelligenzberufe zu vereinigen“, seine Tätigkeit wurde jedoch wegen immer stärkerer Vereinnahmung durch die SED und dem vermehrten Austritt von Nichtkommunisten ab Ende 1947 von den übrigen Besatzungsmächten verboten. In fast allen DDR-Städten gab es bald Ortsgruppen (OG), an allen Universitäten Hochschulgruppen (HG) des Kulturbundes, unter deren Ägide sich unterschiedliche Interessengemeinschaften (IG) und Arbeitsgemeinschaften (AG) bilden konnten; Mitglieder des Kulturbundes nannten sich untereinander „Bundesfreunde“ (Bfrd. / Bfrdn.), die IGs und AGs ließen sich wiederum zu „Fachgruppen“ innerhalb thematischer „Sektionen“ zusammenfassen. Zwischen 1949 und 1952 gliederte der Kulturbund seiner Sektion „Kultur- und Heimatfreunde“ bestehende Heimat- und Kulturvereine an. Hingegen ausgesprochenen Geschichts- und Weltanschauungsvereinen – wie den vielen als revisionistisch eingestuften bürgerlichen Museums- und Geschichtsvereinen, oder den wenigen mit Duldung der Besatzungsmacht in der SBZ wiedereröffneten Freimaurerlogen in Cottbus, Dresden oder Leipzig – wurde der Beitritt verwehrt, was faktisch einer Auflösung oder Sperre gleichkam. Der Besitz aufgelöster oder in ihrer Tätigkeit nicht erneut zugelassener Vereine (z.B. deren Büchersammlung oder Archiv) fiel, sofern noch vorhanden, meist den örtlichen Museen zu. Archivalien des Kulturbundes befinden sich heute im Bundesarchiv (BArch DY 27). (MD)

  • Kulturgutentziehungen in SBZ und DDR

Kulturgutschutzkommission

  • Kulturgutentziehungen in SBZ und DDR

Kunst und Antiquitäten GmbH

Kunst und Antiquitäten GmbH (SBZ/DDR) oder KuA (Hauptsitz: Berlin, Französische Straße 15 | Hauptlager: Mühlenbeck, Kastanienallee 19–20). Am 10. Dezember 1973 erhielt das bereits im Februar gegründete Außenhandelsunternehmen KuA das alleinige Recht zum Export und Import von „Antiquitäten, bildender und angewandter Kunst, Volkskunst sowie Gebrauchtwaren mit kulturellem Charakter“. Der Außenhandelsbetrieb →Buchexport stellte daraufhin seinen bisherigen Export von Antiquitäten ein. Die Firma sollte Gewinne an den MfS-Bereich →Kommerzielle Koordinierung (KoKo) zum Zwecke der Schaffung einer operativen Devisenreserve abführen. Ihre Handelsware bezog die KuA aus verschiedenen Quellen: (1) den →Antikhandel Pirna, (2) den →Staatlichen Kunsthandel, (3) den privaten Kunst- und Antiquitätenhandel, (4) durch die Übernahme von Pfandleihen; (5) weitere Zulieferer kamen erst in den Folgejahren hinzu, wie der VEB Antik- und Gebrauchtwaren Gera, die HO Rostock oder die HO Berlin – oder auch Museen. Verkäufe aus Museumsmagazinen heraus an die KuA sind inzwischen bekannt geworden, wobei die Museen oft versuchten, statt auf ausstellungswichtigen Kernbestand auf jene Objekte zurückzugreifen, die aus Schlossbergungen, den Haushalten von Republikflüchtigen oder anderen (durch Willkürmaßnahmen behördlicherseits überwiesenen) Konvoluten stammten. So sammelte sich entzogenes Privateigentum verschiedenster Entziehungskontexte im größten der KuA-Lager, in →Mühlenbeck an. Erst 1986 wurde als Zulieferer auch (6) der VEB Philatelie Wermsdorf an die KuA angegliedert. Archivalien der KuA finden sich heute im Bundesarchiv Berlin (BArch DL 210), einen Splitterbestand verwahrt außerdem das Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland in Bonn (HdG 2013/04/0110.01 und 2013/04/0110.06 bis 0110.11). (MD)

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Kunstschutzkommission

Im engeren Sinn ist damit die Kunstschutzkommission (KSckK) des →Ministeriums für Kultur (MfK) gemeint, die 1980 in Kulturgutschutzkommission umbenannt wurde. Sie hatte dafür Sorge zu tragen, dass kein national wertvolles Kulturerbe der DDR durch Abwanderung, Verkauf oder Vernichtung verlorenging – sie erteilte also Ausfuhrgenehmigungen oder unterband den Export von Kulturgütern. Gesetzliche Grundlage ihrer Tätigkeit war das Kulturgutschutzgesetz (KSchG) vom 3. Juli 1980, das einen ersten Höhepunkt der 1978 begonnenen Diskussionen zur Besinnung aufs nationale Kulturerbe der DDR bildet. Die Altbestände der öffentlichen Sammlungen sollten mit dem Gesetz vor immer wieder versuchtem Verkauf ins Devisenausland rechtlich geschützt werden. Im weitesten Sinn: In der DDR etwa seit 1960 für die Begutachtung von Nachlässen und Rücklässen (→Republikflucht) eingesetzter Sachverständigenkreis, um Kulturgut von nationaler oder regionaler Bedeutung für Museen, inoffiziell aber auch für den Export und die Devisenbeschaffung (→Kommerzielle Koordinierung) zu sichern. An jedem Museum von der Größe eines Bezirksmuseums bestand solch eine offiziell ernannte Kunstschutzkommission. (MD)

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