Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter https://www.proveana.de/de/ veröffentlichte Website der

Stiftung Deutsches Zentrum Kulturgutverluste
Stiftung bürgerlichen Rechts
diese vertreten durch den Hauptamtlichen Vorstand Prof. Dr. Meike Hopp
Humboldtstraße 12
39112 Magdeburg
Telefon: +49 (0) 391 727 763 0
E-Mail: kontakt@kulturgutverluste.de

Wir sind bemüht, die Website des Deutschen Zentrums Kulturgutverluste im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer von der Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik am 18.02.2026 vorgenommenen Bewertung im Rahmen einer sog. vereinfachten Überwachung.

Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise  vereinbar.

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  • Wir bieten derzeit keine Inhalte in Deutscher Gebärdensprache an.
  • PDF-Dokumente sind derzeit nicht durchgängig barrierefrei zugänglich; etwa, weil es sich um historische Dokumente handelt.
  • Teilweise weisen Texte und grafische Elemente ein nicht ausreichendes Kontrastverhältnis auf. 
  • Auf einigen Seiten fehlt eine eindeutige Hauptüberschrift (H1). 
  • Der Skip Link ist nicht sichtbar. 
  • Der aktive Menüpunkt ist ausschließlich über Farbe gekennzeichnet. 
  • Mehrere Navigationsbereiche sind nicht eindeutig benannt. 
  • Das Cookie Banner ist im Quellcode nicht korrekt positioniert und überlagert bei vergrößerten Textabständen Inhalte. 
  • Der Sprachumschalter ist nicht eindeutig beschriftet; zudem liegen einzelne Inhalte nicht vollständig in der gewählten Sprache vor. 
  • Einzelne Linktexte sind ohne Kontext nicht ausreichend aussagekräftig. 
  • Pflichtfelder in Formularen sind nicht gekennzeichnet. 
  • Fehlermeldungen liegen nicht in Textform vor oder sind nicht ausreichend aussagekräftig. 
  • Die automatische Vervollständigung (Autocomplete) ist bei Formularfeldern deaktiviert. 
  • Das auf der Kontaktseite verwendete CAPTCHA steht ausschließlich in bildbasierter Form zur Verfügung.

Fakultativ barrierefreie Inhalte

Folgende barrierefreie Alternativen, um die Inhalte zugänglich zu machen, halten wir für Sie bereit:

  • Informationen in Leichter Sprache über die Datenbank Proveana und über die Internet-Seite proveana.de.

Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung der Erklärung

Diese Erklärung wurde am 19.03.2026 erstellt.

Barrieren melden: Kontakt zu den Feedback-Ansprechpartnern

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen unter „Barrieren melden“:  barrierefreiheit@kulturgutverluste.de an. Gern können Sie uns betreffend die Barriere oder Ihr sonstiges Feedback Screenshots übermitteln. Nachdem Sie eine Barriere gemeldet haben, melden wir uns gern bei Ihnen.

Schlichtungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden:

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon: +49 (0) 30 185 272 805
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de

Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und uns eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen.

Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. 

Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de