Körperschaft
Ehemalige Kolonie Deutsch-Ostafrika
Permanent URL
letzte Aktualisierung
Grunddaten
Bestehen
1884 - 1918
Weitere Informationsquelle
GND
06.02.2024
Ortsbezug
Standort
Ehemalige Kolonie Deutsch-Ostafrika (umfasste Ruanda, Burundi, einen Teil von Tangyanika (später Tansania) und einen Teil von Mosambik) | Geonames verweist auf Burundi
(1884-1918)
Weitere Informationsquelle
Getty
06.02.2024
Tätigkeitsbereich
Kolonie
Die Entstehung der ehemaligen Kolonie Deutsch-Ostafrika vollzog sich in Etappen. Sie begann mit den Verträgen, die Carl Peters im Namen der „Gesellschaft für deutsche Kolonisation“ Ende 1884 mit einheimischen Herrschern auf dem ostafrikanischen Festland abgeschlossen hatte. Mit dem Schutzbrief des deutschen Kaisers vom 27.2.1885 übernahm dieser die „Oberhoheit“ über die Besitzungen der Gesellschaft. Damit war der Konflikt mit dem Sultan von Sansibar programmiert, der diese Gebiete als die seinen beanspruchte. Ohne Beteiligung des Sultans bestimmten die britische und deutsche Regierung den territorialen Besitz des Sultans und damit auch die Grenzen der deutschen Erwerbungen, wobei sie im Londoner Vertrag vom 1.11.1886 den Festlandsbesitz des Sultans auf einen schmalen Streifen an der Küste reduzierten. Mit Unterstützung der deutschen Regierung pachtete jedoch die (nunmehrige) Deutsch-Ostafrikanischen Gesellschaft (DOAG) am 28.4.1888 den Küstenstreifen vom Sultan.
Ungeschicktes Auftreten von Vertretern der DOAG führte zu einer Irritation der Bevölkerung, die sich im „Araberaufstand“ („Aufstand der Küstenleute“) sowohl gegen die deutsche Präsenz als auch gegen das Verhalten von Sultan Khalifa richtete. Angesichts der Schwäche der Deutsch-Ostafrikanischen Gesellschaft sah sich die Reichsregierung veranlasst, den Aufstand durch Einheiten der Marine und eine Söldnertruppe unter dem Kommando des Majors (von) Wissmann niederzuschlagen. Konsequenz war die Übernahme der Besitzungen der DOAG am 1.1.1891 durch das Deutsche Reich. Zuvor hatten sich am 1.7.1890 die britische und deutsche Regierung im Helgoland-Sansibar-Vertrag über die Abgrenzung ihrer Interessensphären in Ostafrika geeinigt.
Nach der Festlegung der Grenzen begann die innere Erschließung des Landes durch ein loses Netz von Bezirksämtern und Militärstationen. An der Spitze der Kolonialverwaltung stand der vom Kaiser ernannte Gouverneur, der in Daressalam residierte. Verwaltung wie "Schutztruppe" verfügten nur über einen minimalen Personalbestand. Es dauerte Jahre, bis es der "Schutztruppe" gelang, „aufrührerische Stämme“ im Innern und am Kilimandscharo deutsche Herrschaft zu unterwerfen. Aber es war v. a. der vielschichtige Maji-Maji-Aufstand von 1905–1907, der durch die von der Schutztruppe praktizierte Politik der verbrannten Erde unter der Bevölkerung zahlreiche Opfer verursachte. Einer der Gründe für den Aufstand war der Versuch der deutschen Verwaltung, die Bevölkerung durch Arbeitszwang und Besteuerung an der Entwicklung des Landes zu beteiligen. Mit Gouverneur Albrecht Freiherr von Rechenberg (1906–1912) und Kolonialstaatssekretär Bernhard Dernburg (1906–1910) begann eine Zeit der Reformen, die jedoch auf den Widerstand der weißen Siedler stießen. Der Ausbruch des Weltkriegs setzte dieser Entwicklung ein zu frühes Ende. Der Versailler Vertrag übertrug 1919 den größeren Teil der Kolonie Deutsch-Ostafrika den Briten als Mandat des Völkerbunds, während den Belgiern das Mandat über Ruanda und Burundi zugesprochen wurde.
Literaturangabe
2015
Beziehungen
Personen/Körperschaften
- Verweist aufDie Deutsch-Ostafrikanische Gesellschaft übte die Hoheitsgewalt des Deutschen Reichs aus und führte Gebietserwerbungen in der ehemaligen Kolonie Deutsch-Ostafrika. durch. Ab 1890 war sie ausschließlich wirtschaftlich tätig.24.02.2024
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Forschungsprojekte
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- Wird angeführt in13.12.2022
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