Thiedig, Marie-Theres
Grunddaten
Familiäre Beziehungen
Biographische Angaben
Seit 1922 bewirtschaftete das Ehepaar Thiedig das Gut Mühlenbeck nördlich von Berlin als Pächter. Am 13. Juli 1941 musste die Familie das Gut Mühlenbeck an die Stadt übergeben und am 28. September 1941 verlassen. Sie zogen in das Haus der Schwiegermutter Antonie Dosquet.
Marie-Theres Thiedig gehörte zur Gruppe der "Mischlinge I. Grades".
Das Erbteil von Marie-Theres Thiedig nach dem Tod ihres Vaters bestand aus ihrem Anteil am Krankenhaus mit Grundstück und Villa, der Kunstsammlung und möglichen weiteren Vermögenswerten.
Das Ehepaar Thiedig wurde im Jahr 1942 wegen eines Kriegswirtschaftsverbrechens angeklagt und verurteilt. Es wurde 1942 Anklage wegen des Vorwurfs erhoben, aufgrund von unberechtigtem Milchverbrauch gegen § 1 der Kriegswirtschaftsverordnung verstoßen zu haben. Paul Thiedig wurde als hauptverantwortlicher Gutspächter zu neun Monaten Haft verurteilt, während das Strafmaß seiner Frau drei Monate betrug, da ihr als Gutsfrau bei der Verwendung der Butter im Haushalt lediglich eine Mitverantwortung zugewiesen wurde.
Marie-Theres Thiedig meldete ihren Anspruch auf Rückerstattung der Kunstsammlung ihres Vaters erstmals am 22. November 1948 beim Zentralmeldeamt in Bad Nauheim an. Obwohl Marie-Theres Thiedig in der sowjetischen Besatzungszone lebte, machte sie dem Zentralmeldeamt Bad Nauheim gegenüber Ansprüche geltend, da sie mindestens einen Teil der Sammlung Dosquet in der amerikanischen Zone vermutete. So äußerte sie die Ansicht, dass sich die durch die Firma Boerner an den Sonderauftrag Linz veräußerte Farbstichsammlung im Central Collecting Point in München befinden könnte, ebenso die bei Lange veräußerten Roentgenmöbel. Unterstützt wurden die Bemühungen Thiedigs durch den Direktor der Berliner Kunstbibliothek, Carl Koch. Der Antrag auf Rückerstattung wurde abgewiesen. Begründet wurde diese Entscheidung damit, dass Marie-Theres Thiedig in der Zwischenzeit keine schlüssige Anspruchsbegründung dargelegt habe und auch nicht sicher nachweisen konnte, das Stücke aus der Sammlung ihres Vaters in die amerikanische Zone gelangt waren.
Marie-Theres Thiedig strebte 1951 auch die Anerkennung für sich und ihren Mann als Verfolgte des Naziregimes durch den Hauptausschuss Opfer des Faschismus (OdF) an. Der Antrag wurde am 19.11.1951 abgelehnt. 1956 unternahm Thiedig einen weiteren Versuch, als Verfolgte des Nationalsozialismus anerkannt zu werden, der ebenfalls abgelehnt wurde.
Beziehungen
Personen/Körperschaften
- FreundschaftProjektbericht17.06.2015
Weitere Informationen und Quellen
Forschungsprojekte
- Projektbezug
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