Sammlung Emma Schiff-Suvero
Grunddaten
Zur Sammlung Emma Schiff-Suvero gehörten Gemälde von u.a. van der Heydn und Eybl sowie Miniaturen von verschiedenen Künstlern und Aquarelle sowie verschiedene Porzellane und eine luxuriöse Wohnungseinrichtung. (Lillie, S. 1172-1187, p. 1172-1187.)
Sammlungsgeschichte
Emma Schiff-Suvero stellte einen Antrag um Ausfuhr ihrer laut Gutachten von Schätzmeister Eugen Primavesi mit über 101.00 Reichsmark bewerteten Kunstsammlung.
Der Reichsstatthalter Baldur von Schirach soll 13 Gegenstände der Sammlung beschlagnahmt haben. Neun Werke davon sollen von Fr. Irene Korper von Marienwert und Rechtsanwalt Dr. Alfons Bodart rückübernommen worden sein, wobei für drei dieser Objekte die Ausfuhrsperre aufrecht erhalten wurde. Drei Miniaturen konnten nicht rückübernommen werden. Das Institut für Denkmalpflege retournierte die Bilder nicht, da diese verloren gingen. Für spätere Schadensersatzforderungen sah sich das Denkmalamt in Österreich nicht verpflichtet.
Die Bilder tauchten 1953 im Dorotheum wieder auf. Es wurde eine Diebstahlsanzeige gegen deren Einlieferin erteilt, jedoch wurde diese ohne Angabe von Gründen von der Staatsanwaltschaft Wien zurückgelegt.
Die wichtige Textilsammlung wurde ebenso für die Ausfuhr gesperrt. Das damalige Kunstgewerbemuseum (heute Österreichisches Museum für Angewandte Kunst) erwarb über die Vermittlung von Rechtsanwalt Dr. Alfons Bondart mehr als 140 Mustertücher. Die Rückgabe der 140 Mustertücher an die Erbgemeinschaft wurde vom Beirat der Bundesministerin beschlossen.
Ungeklärt bleibt der Verbleib der luxuriösen Wohnungseinrichtung und der Kunstgegenstände
Beziehungen
Personen/Körperschaften
- Sammlungsbesitzer
- Verweist auf(Eugen Primavesi erstellte ein Gutachten zur Schätzung der Wohnungseinrichtung von Emma v. Schiff-Suvero als Anlage zur Vermögensanmeldung. (Juli 1938))
- Verweist auf(Das aus der Sammlung "sichergestellte" Selbstportrait eines Barockmalers wurde dem sogenannten Führermuseum in Linz zugesprochen. Es verfiel 1964 an die Sammelstelle für so genannt "erbloses" Vermögen.)
Weitere Informationen und Quellen
Literatur & digitale Angebote
- Wird angeführt in(S. 1170-1187.)