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Die Organisation der Finanz- und Kreditinstitute in Deutschland
Mit dem Ziel der Entwicklung der Volkswirtschaft, der Regelung des Wirtschaftslebens und zur Beseitigung von Hindernissen, welche die Entwicklung der Industrie, des Handels und der Landwirtschaft in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands hemmen, werden laut Befehl des Marschalls der Sowjetunion, G. Shukow, folgende Maßnahmen durch geführt:
Schaffung von Finanzabteilungen
Zur Leitung der Finanzen bei den Provinzialverwaltungen und den Verwaltungen der föderalen Länder werden Finanzabteilungen geschaffen, bestehend aus den Unterabteilungen für Haushaltsplan, Steuern, Kommunalwirtschaft, Preisbildung und Löhne.
(Bekanntgegeben am 04. 08.1945)
Beibehaltung der Steuern
Die früher bestandenen Steuern und Abgaben werden beibehalten. Dabei wird die Diskriminierung durch die Zahlung nach nationalen Merkmalen beseitigt und die Sonderabgabe zugunsten der Arbeitsfront ab
geschafft.
Schaffung von Banken
Zur Sicherung des reibungslosen Kredit- und Verrechnungsdienstes für die Industrie, den Handel und andere Wirtschaftszweige werden Provinzbanken und Banken der föderalen Länder geschaffen. In den
Städten und Bezirken werden örtliche Stadt- und Bezirksbanken geschaffen, deren Arbeit unter der Leitung der Provinz- und föderalen Banken vor sich gehen wird.
Eröffnung von Sparkassen
In den Provinzen und föderalen Ländern werden neue Sparkassen eröffnet, welche die Annahme und die Auszahlung von Einlagen ohne irgendwelche Einschränkungen vornehmen. Für Einlagen mit Kündigungsfrist wird ein Zinssatz von 2V2°/o festgelegt. Für alle übrigen Arten von Einlagen werden die früher bestandenen Zinssätze beibehalten.
Organisation von Ver Sicherungen
Auf dem Gebiet der Versicherung werden in den Provinzen und föderalen Ländern Versicherungsgesellschaften organisiert, deren Tätigkeit die Operationen der Sach- und Personenversicherung umfassen soll. Es wird eine Pflichtversicherung für Unternehmen und Gebäude eingeführt.
Über Sozialversicherung und Pensionen
Zeitweilig wird bis zur Überprüfung der Pensionsregeln sowie bis zur Neuerfassung und ärztlichen Neuuntersuchung der Pensionäre die Auszahlung aller Arten von Unterstützungen und Pensionen eingestellt. Jedoch wird die Unterstützung an nicht mehr arbeitsfähige Personen, die keine anderen Existenzquellen haben und nicht in den Reihen der nationalsozialistischen Partei oder der angeschlossenen Organisationen gestanden haben, auf der bisherigen Basis ausgezahlt werden.
Die Krankenversicherungskassen nehmen ihre Arbeit wieder auf unter vorläufiger Beibehaltung der früher bestandenen Beitragssäge der Unternehmer, der Arbeiter und der Angestellten.
Alle diese Maßnahmen, durchgeführt von der Sowjetischen Militärverwaltung, sollen zur Sicherung einer schnellen Wiederherstellung und Ingangsetzung der Industrieunternehmen und der Landwirtschaft bei
tragen und eine maximale Entwicklung der Handelstätigkeit bewirken.
(Bekanntgegeben am 11. September 1945. - Quelle: www.gvoon.de)
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Archivalien
Literatur & digitale Angebote
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