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Zwangsweise Einlieferung Silber- und Edelmetalle an das Städtisches Leihamt. Der Verkaufserlös kam auf das sog. Auswanderersperrkonto.
Verhaftung und Deportation in das Konzentrationslager Dachau.
Entlassung aus der KZ-Haft.
Beschlagnahme der Villa kurz nach der Reichspogromnacht. Später Übergabe an das Städtische Leihamt.
Carl Bach hatte die American Commission for Protection and Salvage of Artistic and Historic Monuments in War Areas, Office of the Secretary, Natioanl Gallery of Art, Washington D.C. kontaktiert und einige Gemälde aus seinem Besitz aufgelistet, die ihm die Nationalsozialisten ihm entwendeten.
Das Verfahren wurde von der Wiedergutmachungsbehörde I eingeleitet, obwohl der Fall Bach zuvor schon im Spruchkammerverfahren von Adolf Weinmüller (1945-1947) ausgiebig behandelt wurde.
Adolf Weinmüllers Rechtsanwälte Hardt und Seuffert schrieben, dass Weinmüller den Auftrag zum Verkauf der Werke persönlich von Carl Bach erhalten habe und eine Beschlagnahme durch die Gestapo nie stattfand. Außerdem habe Weinmüller nur 12 Gemälde erhalten. Davon waren ein paar im restaurierungswürdigen Zustand.
Mit einem Vergleich erklärten sich alle Parteien einverstanden, dass die im Central Collecting Point lagernden Objekte an die Bachs übergeben werden. Darunter befand sich das Werk (Carl Spitzweg, Ausrufer). Alle weiteren Ansprüche gegen Adolf Weinmüller auf Wiedergutmachung für die verlorengegangen Gemälde wurden von Weinmüllers Rechtsanwälten abgelehnt. Er habe im Auftrag der Bachs gehandelt und ordnungsgemäß abgerechnet.
Über einen Beschluss wurde Adolf Weinmüller zur Ableistung eines Schadensersatzes von DM 6.093,- verurteilt.
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- KontaktDie National Gallery of Art, Washington D.C. hat den Rückerstattungsantrag an das Landesamt für Wiedergutmachung weitergeleitet (12.08.1949).National Gallery of Art06.2011
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- SammlungsgründerGründer der Sammlung zusammen mit seiner Frau Alice Bach.06.2011