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Die Versteigerererlaubnis wurde Hirsch zu Beginn des Jahres 1935 nicht mehr ausgestellt.
Erhalt des von Eugen Hönig verfassten Rundschreibens, welches durch sein Referat "Sachgebiet VII" (Kunsthandel) der Reichskulturkammer per Einschreiben versandt wurde. Isidor Hirsch wurde somit aus der Reichskammer der bildenden Künste ausgeschlossen und die Ausübung seines Berufes wurde ihm untersagt. Er erfülle nicht die Voraussetzungen für eine unmittelbare Mitgliedschaft zur Reichskammer aufgrund persönlicher Eigenschaften und Verhältnisse.
Antwort auf das Rundschreiben an Eugen Hönig mit der Bitte Hirsch seinen Beruf weiterhin ausüben zulassen.
Die Reichskammer der bildenden Künste Berlin legte Hirsch nahe, das in seinem Besitz befindliche Kulturgut an ein Kammermitglied zu verkaufen. Es bestand nämlich weiterhin der Verdacht, er würde noch Handel betreiben.
Prüfung durch die Polizei, ob Hirsch weiterhin Handel auf kulturellem Gebiet betreibt. Der Beamte stellte aber fest, dass Isidor Hirsch nur privat mit Teppichen handelte.