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Im Zuge der „Verordnung über die Anmeldung des Vermögens von Juden“ vom 26. April 1938 mussten auch Mathilde und Gottlieb Kraus sogenannte Vermögenserklärungen vorlegen. Ihre Kunstsammlung wurde ohne genauere Beschreibung nur kursorisch mit „Bilder 4.000.– RM“ angeführt.
Dem Ehepaar gelang gemeinsam mit der Tochter Marie die Flucht über Prag, Den Haag, Paris und London nach Montreal, Kanada, und weiter in die USA.
Das gesamte Vermögen wurde im Juni 1941 mit Verfügung der Gestapo beschlagnahmt; darunter auch die bei der Spedition Kirchner & Co. deponierte Kunstsammlung. Der anlässlich der Flucht im Jahr 1938 an die Spedition übergebene Lift war nicht mehr abgefertigt worden. Das beschlagnahmte Übersiedlungsgut der Familie Kraus wurde nach und nach über die Vugesta, die Verwaltungsstelle jüdischen Umzugsgutes der Gestapo, veräußert.
Die in den USA im Exil lebende Familie Kraus beauftragte im Jahr 1947 ihren Wiener Rechtsanwalt Otto Scheff zur Wiedererlangung des Vermögens. 1956 wurde erfolglos ein Antrag auf Rückstellung von drei Bildern aus der Sammlung Kraus an das Joanneum in Graz gerichtet.
Drei Gemälde aus dem Bestand der Grazer Neuen Galerie wurden 2004 an die RechtsnachfolgerInnen von Mathilde und Gottlieb Kraus zurückgegeben
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- Wird angeführt in(p. 597-599.)