Glossar

Erklärungen zu Begriffen aus dem Bereich der Provenienzforschung und den vier Forschungskontexten von Proveana.

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S

Sammelanweisung

Um den in der Regel nicht entsprechend vorgebildeten Sammlern in den Kolonien zu erklären, was genau die Museen brauchten und wie dies zu beschaffen sei, existierten von Wissenschaftlern verfasste Sammelanweisungen. In Deutschland wurde die wahrscheinlich früheste im Jahre 1875 von dem Geophysiker und Naturforscher Georg Neumayer unter dem Titel „Anleitung zu wissenschaftlichen Beobachtungen auf Reisen“ veröffentlicht. Sie enthielt mehrere Einzelkapitel zu den verschiedenen Wissenschaftsgebieten. Eines davon war von Rudolf Virchow verfasst und gab eine ausführliche Einweisung in die Anthropologie, Ethnologie und prähistorische Forschung. 1914 erfolgte eine Neuauflage. Diesmal waren die entsprechenden Abschnitte von Felix von Luschan verfasst. Seine “Anleitung“ war auch als ausgekoppelte Sonderausgabe erhältlich. Die Anweisung erklärte sehr detailliert, was wie zu sammeln war, aber auch, welche zusätzlichen Informationen aufgenommen und dokumentiert werden sollte. Angesichts des geforderten Umfangs ist kaum davon auszugehen, dass ein Sammler tatsächlich alle gewünschten Informationen beschaffen konnte. Dennoch bot die Anleitung eine wichtige Hilfestellung. (SF)

  • Kultur- und Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten

Sammeldepot

Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs trugen die →Trophäenbrigaden der Roten Armee Kulturgüter aus den →Auslagerungsorten in Sammeldepots zusammen, um sie anschließend in die Sowjetunion zu transportieren. Auch die Militärbehörden der westlichen Besatzungszonen errichteten Sammeldepots, die sogenannten →Central Collecting Points. Anders als in den CCPs wurden in den Sammeldepots der →Sowjetischen Besatzungszone keine Besitzverhältnisse geklärt und Rückgaben vorbereitet. Bedeutende Sammeldepots waren Depot Nr. 1 im Berliner Schlachthof, Schloss Friedrichsfelde, Packhaus Nr. 16 am Stettiner Bahnhof in Berlin, Schloss Sanssouci, Schloss Pillnitz sowie das Depot Heerstraße 5 in Leipzig. (MO)

  • Kriegsbedingt verlagertes Kulturgut

Sammlungsrekonstruktion

Beschreibt eine besondere Projektart in der Projektförderung des Deutschen Zentrum Kulturgutverluste: Private Sammlungen oder Bestände, die während der NS-Herrschaft verfolgungsbedingt entzogen, als Folge der NS-Herrschaft aufgeteilt oder zerstört wurden und über den Einzelfall hinaus von grundsätzlicher Bedeutung sind, können Gegenstand einer Sammlungsrekonstruktion sein, welche die Verlustumstände, den genauen Umfang und die Identifizierung der zugehörigen Objekte sowie ihren heutigen Verbleib untersucht. Damit wird seit 2017 auch Privatpersonen die Möglichkeit eröffnet, eine Projektförderung zur Erforschung ihres verlustig gegangenen Eigentums vom Zentrum zu erhalten. (SL)

  • NS-verfolgungsbedingt entzogenes Kulturgut

SBZ

  • Kulturgutentziehungen in SBZ und DDR

Schlossbergung

Ein historisch nur im Land Sachsen gebräuchlich gewesener Terminus, der inzwischen anachronistisch auf die gleichen Tatbestände anderer Länder und Provinzen angewendet wird: In der →SBZ wurde auf Grundlage der Bodenreformverordnungen (→Bodenreform) zwischen 1945 und 1949 u.a. der Adel (als „Junker“ diffamiert) und das Besitzbürgertum (als „feudalistisch-kapitalistisch verschwägerte Familien“ diffamiert) mit Grundbesitz über 100 Hektar Fläche entschädigungslos enteignet.

Praktisch umgesetzt führte dies zunächst zu umfänglichen Einquartierungen in Herrenhäusern und Gutsschlössern durch Flüchtlinge oder allgemein Wohnungslose (mit einhergehender Zerstörung, Entwendung oder Ablieferung von adeligem Privatbesitz), schließlich zur sogenannten Schlossbergung – also dem angeordneten Abtransport, der Demontage, teilweise auch der Zerstörung des Inventars jener Schlösser (Kunst, Kunstgewerbe, Bibliotheken, Archive, sonstige Sammlungen, Hausrat).

Da durch kriegsbedingte Sicherungsmaßnahmen bis 1945 gerade die Kleinschlösser und Herrenhäuser als Auslagerungsorte für Museumsbesitz und private Kunstsammlungen dienten, erstreckte sich die S. mitunter unterschiedslos sowohl auf angestammten Gutsbesitz, als auch auf noch nicht wieder rückgeführten untergestellten Fremdbesitz. Die Schlossbergungen verliefen in den Ländern der SBZ äußerst unterschiedlich systematisch ab: Während eigentlich Denkmalpflege, Museen, Archive und Bibliotheken den „herrenlosen Kunstbesitz“ erfassen und übernehmen sollten (Befehle Nr. 85 und 177 der →SMAD), traten in vielen Orten Bürgermeister, die Ortspolizei oder Privatleute an deren Stelle.

Der Begriff ist vor dem Hintergrund irreführend, dass zusammen mit den ländlichen Besitztümern auch zugehörige städtische Liegenschaften (Villen, Wochenend- und Mietshäuser) konfisziert und entzogen wurden. (MD)

  • Kulturgutentziehungen in SBZ und DDR

Schutzbrief

Die Bezeichnung "Schutzbrief" steht im Zusammenhang mit der deutschen Kolonialgeschichte für ein Verfahren, bei dem Privatleuten oder juristischen Personen der "Schutz" für die Durchsetzung von Ansprüchen und Handlungen zugesichert wurde. Der Reichskanzler Otto von Bismarck orientierte sich dabei an ähnlichen Vorgehensweisen im Bereich der britischen Kolonialgeschichte. So erhielt etwa Carl Peters für die →Deutsch-Ostafrikanische Gesellschaft einen "Schutzbrief" in welchem das →deutsche Kaiserreich dieser seinen "Schutz" zusicherte und ihr im Gegenzug Hoheitsbefugnisse in den von ihr verwalteten Gebieten übertrug. (JH)

  • Kultur- und Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten

Schutzgebiete

Die Bezeichnung „Schutzgebiete“ für die deutschen Kolonien geht auf den Reichskanzler Otto von Bismarck zurück. Bismarck hatte sich zunächst gegen den Erwerb von Kolonien durch das Deutsche Reich ausgesprochen. Stattdessen hatte er ein informelles Handelsimperium präferiert, in dem deutsche Firmen mit außereuropäischen Gebieten erfolgreich Handel trieben und sie ökonomisch durchdrangen, ohne aber deren Territorien zu okkupieren oder eine eigene Staatlichkeit aufzubauen. Erst im Jahre 1884 stellte er nach englischem Vorbild mehrere bereits etablierte Besitzungen deutscher Kaufleute in außereuropäischen Gebieten durch die Erteilung sogenannter →„Schutzbriefe“ unter den „Schutz“ des Deutschen Reichs. Die Gebiete sollten dabei unter der Verwaltung der privatrechtlichen Unternehmen bleiben. Erst seit 1899 standen alle →„Schutzgebiete“, mit Ausnahme der Marshallinseln (seit 1906 auch diese), unter direkter Verwaltung des Deutschen Reiches. (SF)

  • Kultur- und Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten

Schutzgebietsgesetz

Die Rechtslage in den Kolonien wurde erstmals am 17.4.1886 mit dem "Gesetz betreffend die Rechtsverhältnisse der deutschen Schutzgebiete" genauer geregelt, das nach mehreren Änderungen ab 1900 als „Schutzgebietsgesetz“ bezeichnet wurde. Es führte (unter Bezugnahme auf das Konsulargerichtsbarkeitsgesetz von 1879) unter anderem deutsches Recht für Europäer in den deutschen Kolonien ein. Damit wurden wichtige rechtliche Bestimmungen des bürgerlichen Rechts, des Strafrechts, der gerichtlichen Verfahren und der Gerichtsverfassung des Reichs auch für die deutschen Kolonien in Kraft gesetzt. Daneben wurden im Laufe der Zeit weitere spezielle kolonialrechtliche Bestimmungen erlassen. Gleichzeitig galten →"Schutzgebiete" weder als Staaten noch als Bestandteil des Reichsgebiets. Damit erhielten die lokalen Gesellschaften keine deutsche Staatsbürgerschaft. Für sie hatte zunächst der Kaiser die Rechtssetzungsbefugnis. Im Laufe der folgenden Jahre konnten auch der Reichskanzler und von ihm ermächtigte Beamte Vorschriften erlassen, die zum Beispiel die Verwaltung, Gerichtsbarkeit oder Polizei regelten. In den deutschen Kolonien existierte somit von der Grundstruktur her eine duale Rechtsordnung, die unterschiedliches Recht für die Europäer und die einheimischen Bewohner der Kolonialgebiete vorsah. Lokale Rechtsvorstellungen bestanden unter anderem dort weiter, wo lokale Autoritäten in die Kolonialverwaltung eingebunden wurden; auch orientierten sich einige der (insbesondere frühen) Kolonialbeamten zumindest teilweise an der Rechtspraxis der lokalen Gesellschaften. Viele Rechtsstreitigkeiten wurden auch intern geregelt ohne die Kolonialverwaltung einzubeziehen. (SF)

  • Kultur- und Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten

Schutztruppe

"Schutztruppe" war die offizielle Bezeichnung der militärischen Einheiten in den deutschen Kolonien, die von 1891 bis Oktober 1919 existierten. Sie unterstanden bis 1896 teilweise dem Reichsmarineamt, teils der Kolonialabteilung des Auswärtigen Amts, ab 1896 ganz der Kolonialabteilung und seit seiner Gründung 1907 dem →Reichskolonialamt. Die "Schutztruppen" bildeten einen vom Reichsheer und der kaiserlichen Marine unabhängigen Teil des Militärs des Deutschen Reiches unter dem Oberbefehl des deutschen Kaisers. Der örtliche Oberbefehl oblag dem →Gouverneur, dem der Kommandeur der jeweiligen "Schutztruppe" unterstand. Entsprechende "Schutztruppen" befanden sich in den deutschen Kolonien →"Deutsch-Ostafrika", →"Kamerun" und →"Deutsch-Südwestafrika". Ihre offizielle Aufgabe war "die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit" im Inneren, aber sie beteiligten sich auch an der Eroberung von nicht vertraglich erworbenen Kolonialterritorien, der Niederschlagung von als Aufständen bezeichnetem lokalen Widerstand, der Grenzsicherung und dem Schutz von →"Expeditionen". Mit Ausnahme von "Deutsch-Südwestafrika" bestanden diese Einheiten überwiegend aus einheimischen Soldaten unter dem Befehl von deutschen Offizieren und Unteroffizieren (→Askari). In den Kolonialgebieten →"Deutsch-Neuguinea", →"Samoa" und →"Togo" existierten dagegen lediglich →Polizeitruppen. (SF)

  • Kultur- und Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten

Schutzvertrag

Viele Gebiete, vor allem in Ost- und Südwestafrika, waren nach militärischen Machtdemonstrationen durch extrem ungleiche Verträge in den Besitz der Deutschen gelangt: Gegen ein vages Schutzversprechen und eine nach deutschen Verhältnissen sehr geringe Kaufsumme übergaben die lokalen Herrscher große Gebiete, für die sie oftmals kein (ausschließliches) Verfüungsrecht hatten, an deutsche Händler oder Gesellschaften; häufig blieben ihnen auch die Details des Vertrags mangels Sprachkenntnissen unklar oder die Folgen der Abtretung verborgen. Gleichwohl konnte ein Vertragsabschluss mit einer ausländischen Macht auch einen Prestigezuwachs gegenüber anderen lokalen Autoritäten bedeuten.
Ab 1884 wurden diese „Schutzverträge“ vom →Deutschen Reich offiziell bestätigt; den deutschen Vertragspartnern (Einzelpersonen oder Gesellschaften) wurden umfassende Hoheitsrechte ohne Gewaltenteilung zugesprochen. Das Reich behielt sich im →„Schutzgebietsgesetz“ von 1886 die Oberhoheit und gewisse Eingriffsrechte vor, ohne dass dies zunächst spezifiziert oder konkretisiert worden wäre. Damit war das staatliche Engagement zunächt finanziell und organisatorisch auf ein Mindestmaß reduziert; dies änderte sich erst später. (SF)

  • Kultur- und Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten

SED

  • Kulturgutentziehungen in SBZ und DDR

SEP

  • Kulturgutentziehungen in SBZ und DDR

Sequester(befehl) und Sequestrierung

Ausgehend vom Befehl Nr. 124 der →SMAD vom 30. Oktober 1945 über die Beschlagnahme von Gewerbebetrieben, aber auch von Privateigentum, „das Personen gehört, die von dem sowjetischen Militärkommando durch besondere Listen oder auf andere Weise bezeichnet werden“. Offiziell wurde darunter das Eigentum von aktiven Nationalsozialisten, Rüstungsfabrikanten und allgemein "Kriegsgewinnlern" verstanden.

Inoffiziell aber gab dieser Befehl zusätzlich den Anlass zur willkürlichen Beschlagnahme von Privat- oder Betriebsgrundstücken mit sämtlichen Mobilia, um sie entweder zu verstaatlichen oder für die UdSSR als Reparationsleistung zu beanspruchen. Betriebe wurden als SAG-Betriebe der Sowjetischen Aktiengesellschaft zugeführt. Im Zusammenhang mit den Befehlen Nr. 126 und 167 wurden bis Mitte 1946 fast die gesamte Großindustrie, Teile der übrigen Industrie, Unternehmen des Handwerks und des Handels, Geschäfte, Hotels und Pensionen (deren verbliebener Rest dann Jahre später u.a. in der →Aktion „Rose“) beschlagnahmt. Archivalien u.a. im Bundesarchiv unter BArch DO 3 Zentrale Deutsche Kommission für Sequestrierung und Beschlagnahme. (MD)

  • Kulturgutentziehungen in SBZ und DDR

Siedlerkolonie / Siedlungskolonie

Bei der Herausbildung der europäischen Kolonialreiche kann zwischen verschiedenen Formen der Kolonisation unterschieden werden. Siedlungskolonien dienten der dauerhaften Ansiedlung von Auswandernden aus dem „Mutterland“, z. B. um einem Geburtenüberschuss zu begegnen oder auch sozial randständige und/oder straffällig gewordene Personen oder politische Gegner:innen in Strafkolonien abzuschieben. Im ersten Fall wurden häufig Anreize geschaffen, wie zum Beispiel erleichterte Bedingungen für Existenzgründungen oder die Übernahme der Kosten für die Auswanderung und den ersten Aufenthalt. Wie stark die Bevölkerung der jeweiligen Regionen dabei verdrängt, assimiliert, oder getötet wurde, hängt nicht zuletzt von der Dauer und Form der Kolonialherrschaft und der anschließenden postkolonialen Politik ab. In Kolonien, die hauptsächlich aus machtpolitischen Gründen oder wirtschaftlichen Interessen erworben worden waren, wurden hauptsächlich Personen aus dem „Mutterland“ zur Verwaltung entsendet; eine tatsächliche Einwanderung fand dagegen gar nicht oder nur in sehr geringem Ausmaß statt. Als ehemalige Siedlerkolonien gelten beispielsweise die heutigen Staaten Australien, Neuseeland, Südafrika, Brasilien, Argentinien, Kanada und die USA, im Falle des Deutschen Reiches das heutige Namibia. Ehemalige Siedlungskolonien zeichnen sich häufig durch einen hohen Anteil von Einwohner:innen ursprünglich europäischer Herkunft aus. (SF)

  • Kultur- und Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten

SKH

  • Kulturgutentziehungen in SBZ und DDR

SMA

  • Kulturgutentziehungen in SBZ und DDR

Sonderarchiv Moskau

Das Sonderarchiv Moskau wurde im März 1946 gegründet, in den 1990er Jahren als „Zentrum zur Aufbewahrung historisch-dokumentarischer Sammlungen“ (Центр сохранения историко-документальных коллекций) geführt und 1999 dem Russischen Staatlichen Militärarchiv angegliedert. Es beherbergt Aktenbestände, die 1945 aus den unterschiedlichen →Auslagerungsorten und Ämtern von der Roten Armee in die Sowjetunion verbracht wurden. Es umfasst sowohl staatliche Akten deutscher Provenienz als auch Archivgut, das von deutschen Organen in Deutschland und im von deutschen Truppen besetzten Ausland beschlagnahmt worden war. Die letztgenannten Bestände wurden in großem Umfang nach 1990 restituiert. (MO)

  • Kriegsbedingt verlagertes Kulturgut

Sowjetische Besatzungszone

Bezeichnung jenes Teiles Deutschlands, der nach Kriegsende unter sowjetischer Militärverwaltung stand. Die SBZ war nicht identisch mit dem von den Truppen der Roten Armee bis zum 8. Mai 1945 eroberten Gebieten, sondern einige amerikanisch und britisch besetzte Landesteile wurden ab 1. Juli 1945 gemäß Einigung der Siegermächte an die Sowjettruppen abgetreten, wie gleichfalls sowjetisch besetzte Teile West-Berlins an die Westalliierten abgetreten wurden (sog. Besatzungswechsel).

Im bundesdeutschen Sprachgebrauch machte nach der DDR-Staatsgründung die bleibende Bezeichnung „SBZ“ für das bisherige Gebiet „Mitteldeutschlands“ deutlich, dass der Sprecher/Schreiber weder die Souveränität, noch die Grenzen der DDR (besonders die Oder-Neiße-Linie), noch die von Stalin an Polen abgetretenen deutschen Ostgebiete als dauerhaft anerkannte.

Seit der Erklärung des Bundeskabinetts vom 09.06.1950 bestritt die Politik der Bundesrepublik Deutschland der DDR-Regierung jedes Recht, für das gesamtdeutsche Volk zu sprechen, und erklärte sämtliche von ihr geschlossenen Verträge für nichtig. Dies blieb bis zum Grundlagenvertrag vom 21. Dezember 1972 (mit Inkrafttreten am 21. Juni 1973) die politisch durchgängige bundesdeutsche Linie. (MD)

  • Kulturgutentziehungen in SBZ und DDR

Sowjetische Militär-Administration

SMA, Abkürzung für die „Sowjetische Militär-Administration“ eines Ortes, bzw. SMAD, Abkürzung für die übergeordnete „Sowjetische Militär-Administration in Deutschland“, russische Abkürzung СВАГ für „Советская военная администрация в Германии“ (SBZ/DDR). Die Militärverwaltungen der einzelnen Länder der SBZ bis 1949 werden als SMAB (= SMA in Brandenburg), SMAM (= SMA in Mecklenburg-Vorpommern), SMAS (= SMA in Sachsen), SMASA (= SMA in Sachsen-Anhalt), SMAT(h) (= SMA in Thüringen) abgekürzt.

Die Besatzungspolitik begann formell am 5. Juni 1945 mit der Erklärung über die Übernahme der Regierungsgewalt durch die vier Alliierten (Siegermächte, Anti-Hitler-Koalition). Die Regierungsgewalt sollte vom alliierten Kontrollrat ausgeübt werden, innerhalb dessen jeder Oberbefehlshaber der vier Besatzungsarmeen die Verantwortung für seine Zone übernahm. Die sowjetische Verwaltungsspitze wurde die SMAD mit Sitz in Berlin-Karlshorst. Von der SMAD erlassene Befehle hatten Gesetzeskraft, z.B. die im September 1945 zur Durchführung einer →Bodenreform, die neben der entschädigungslosen Enteignung von Grund und Boden auch die Konfiskation mobilen Besitzes der Schlösser, Guts- und Herrenhäuser vorsah (→Schlossbergung).

Von den Befehlen des Obersten Chefs der SMAD sind die zahlreichen, jeweils nur örtlich gültigen Befehle der militärischen Standortkommandanten zu unterscheiden, die selbst in wissenschaftlichen Texten verkürzt leider oft ebenfalls als SMAD-Befehle nummeriert angegeben werden, obwohl sie genaugenommen als nur örtlich Gesetzeskraft entfaltende SMA-Befehle zu gelten haben.

Nach DDR-Staatsgründung wurde die SMAD am 11. November 1949 aufgelöst, ihre Aufgaben wurden formell den deutschen Verwaltungsorganen übertragen. An Stelle der SMAD wurde am gleichen Dienstsitz in Berlin-Karlshorst die Sowjetische Kontrollkommission (SKK) gebildet, die die Umsetzung der Beschlüsse der Potsdamer Konferenz bis 28. Mai 1953 kontrollierte, um dann wiederum zur Hohen Kommission der UdSSR in Deutschland umgebildet zu werden, die nur ein weiteres Jahr Bestand hatte. Ihre Aufgaben in der DDR übten seitdem der Botschafter der UdSSR und das Oberkommando der sowjetischen Streitkräfte aus. Alle erlassenen SMAD-Befehle finden sich im Bundesarchiv gesammelt unter BArch DX 1/1 bis DX1/1237. Örtliche SMA-Befehle, -Anordnungen und -Rundschreiben bewahren in unterschiedlicher Vollständigkeit die Landes-, Kreis-, Stadt- und Museumsarchive auf. (MD)

  • Kulturgutentziehungen in SBZ und DDR

Sozialistische Einheitspartei

SEP, Abkürzung für die „Sozialistische Einheitspartei“ (SBZ/DDR) in distanzierendem Gebrauch und nur in manchen, der → SED kritisch gegenüberstehenden, zumeist in westdeutschen Publikationen. In der DDR blieb diese Abkürzung unbekannt. (MD)

  • Kulturgutentziehungen in SBZ und DDR

Sozialistische Einheitspartei Deutschlands

Durch den unfreiwilligen Zusammenschluss von KPD und SPD auf dem Gebiet der Sowjetischen Besatzungszone am 21. April 1946 gegründete Partei. Die paritätische Besetzung aller Parteileitungen mit einem früheren KPD- und einem SPD-Genossen wurde mit dem Jahr 1949 aufgehoben, missliebige Funktionäre nach und nach durch die Regierung Ulbricht verdrängt. Als Staatspartei der DDR setzte sie die führende Rolle der Sowjetunion und der KPdSU voraus und sah sie sich selbst als der „von allen gesellschaftlichen Kräften anerkannte politische Führer im Kampf für den Aufbau des Sozialismus und Kommunismus in der DDR“, ohne jedoch bis zum 18. März 1990 überhaupt freie und geheime Wahlen zuzulassen. (MD)

  • Kulturgutentziehungen in SBZ und DDR

Speyer

Der Name Arthur Speyer ist mit zahlreichen Museen und Privatsammlungen in Europa und Nordamerika verbunden. Er steht für drei Generationen einer deutschen Familie von „Ethnographica“-Sammlern und -Händlern, die mit einer Vielzahl ethnographischer Museen in intensivem Kontakt standen und an diese verkauften, von ihnen kauften oder mit ihnen tauschten. Da es drei Personen mit dem Namen Arthur Speyer gibt, kommt es hier häufig zu Verwechslungen. Zur Unterscheidung werden sie als Arthur Speyer I. (1858-1923), Arthur Speyer II. (1894-1958) und Arthur Speyer III. (1922-2007) bezeichnet. Arthur Speyer I war ein Zoologe, der sich nach dem Ersten Weltkrieg ganz auf den „Ethnographica“-Handel konzentrierte. Mit Museen war er zu diesem Zeitpunkt bereits in Kontakt, baute jedoch sein Netzwerk weiter aus. Er verschickt Briefe mit Listen der angebotenen Objekte, Abbildungen, manchmal auch ganze Sammlungen zur Ansicht. Gleichzeitig ließ er sich mit der Beschaffung bestimmter Objekte beauftragen und bot den Museen an, für sie Objekte in Kommission zu nehmen (insbesondere bei →"Dubletten"). Nach seinem Tod 1923 übernahm sein Sohn Arthur Speyer II den Handel. Er war bereits vor dem Tod des Vaters in die Netzwerke der Museen, Sammler und Händler eingebunden und aktiv an Geschäften beteiligt gewesen, und betrieb den Handel bis zu seinem Tod im Jahre 1958. Danach wurden die verbleibenden Sammlungen auf seine Witwe, seinen Sohn Arthur Speyer III und seine Tochter verteilt. Vor allem Arthur Speyer III tauschte und handelte noch bis in die späten 1960er-Jahre mit Museen und Privatpersonen in verschiedenen Ländern Europas. (SF)

  • Kultur- und Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten

SSD

Die in der Bundesrepublik Deutschland gebräuchliche Abkürzung für den „Staatssicherheitsdienst“ der DDR, →Ministerium für Staatssicherheit (MfS). (MD)

  • Kulturgutentziehungen in SBZ und DDR

Staatliche Kommission für Kunstangelegenheiten

Die Staatliche Kommission für Kunstangelegenheiten (StaKuKO) (August 1951 bis Juni 1952: Wilhelmstraße 63, Berlin, Juli 1952 bis Dezember 1953 der Molkenmarkt 1–3, Palais Schwerin) war von 1951–1953 eine Vorläuferin des →Ministeriums für Kultur (MfK). (MD)

  • Kulturgutentziehungen in SBZ und DDR

Staatliche Sonderkommission

Die November 1942 eingerichtete „Staatliche Sonderkommission zur Registrierung und Untersuchung von Verbrechen und Zerstörungen durch die faschistische deutsche Besatzungsmacht und deren Verbündete, begangen an Bürgern, Kolchosen, öffentlichen Einrichtungen, Staatsbetrieben und Organen der UdSSR“ sollte die Gräueltaten der Nationalsozialisten im Zweiten Weltkrieg aufklären. Innerhalb dieser Sonderkommission wurde im September 1943 ein Expertenbüro eingerichtet, das unter Leitung von Igor Grabar Kulturgüter aus deutschen Museen für Kompensationen sowjetischer Schäden vorschlug (→Äquivalenten-Listen). Die Staatliche Sonderkommission wurde 1946 aufgelöst. (MO)

  • Kriegsbedingt verlagertes Kulturgut

Staatlicher Kunsthandel der DDR

Mehrere aufeinanderfolgende staatliche Unternehmen der DDR, deren Aufgabe im Handel mit Antiquitäten und aktuellen Werken der bildenden und angewandten Kunst lag, werden unter dieser Bezeichnung zusammengefasst: von 1955 bis 1962 der Staatlicher Kunsthandel, von 1962 bis 1967 der VEH Moderne Kunst, von 1967 bis 1974 der VEH Antiquitäten und von 1974 bis 1990 der VEH Bildende Kunst und Antiquitäten, Staatlicher Kunsthandel der DDR.

Letzterer war ab 1974 – neben seiner Kernaufgabe, die Werke zeitgenössischer Kunst und des Kunsthandwerks im Galerieverkauf zu vertreiben – für den inländischen gesamten An- und Verkauf von Kunst, Antiquitäten, Briefmarken und Münzen in allen größeren Städten der DDR zuständig. Dabei geriet er im Ankauf von Stücken immer mehr in Konkurrenz zur →KoKo (besonders ihres Zulieferbetriebes VEB →Antikhandels Pirna).

Der SKH besaß eigene Restaurierungswerkstätten und Ausstellungsräume, bei dessen Verkaufsausstellungen offiziell das Vorkaufsrecht für Museen galt. Er war dem Ministerium für Kultur (→MfK) unterstellt und veranstaltete jährliche Auktionen, wobei die Auktionen vorzeitgenössischer Kunst v.a. in Berlin, Leipzig und Dresden stattfanden. Umfangreiche Aktenüberlieferung findet sich im Bundesarchiv (BArch DR 144). (MD)

  • Kulturgutentziehungen in SBZ und DDR

Staatsfonds für Literatur

  • Kriegsbedingt verlagertes Kulturgut

Staatssicherheit

  • Kulturgutentziehungen in SBZ und DDR

StaKuKo

  • Kulturgutentziehungen in SBZ und DDR

Stasi

Kurzwort aus „Staatssicherheit“, umgangssprachliche Bezeichnung des →Ministeriums für Staatssicherheit (MfS). (MD)

  • Kulturgutentziehungen in SBZ und DDR

Steuervergehen, fingierte

  • Kulturgutentziehungen in SBZ und DDR

Strafexpedition

Der Begriff bezeichnet im kolonialen Kontext einen zeitlich und räumlich begrenzten militärischen Feldzug der Kolonialmacht zur Unterdrückung und Bestrafung von Widerstand. Die Verwendung der Bezeichnung “Strafexpedition” ist euphemistisch und suggeriert, dass diese dazu dient, Recht und Ordnung wiederherzustellen. In den deutschen Kolonien wurden mehrere hundert "Strafexpeditionen" durchgeführt, die Gewalt und Terror verbreiteten. Im Zusammenhang mit "Strafexpeditionen" kam es häufig zu Plünderungen sowohl von Vieh und Lebensmitteln, aber insbesondere auch von kulturellen Objekten und menschlichen Überresten. Viele der von deutschen Kolonialsoldaten geplünderten Objekte gelangten in ethnologische Museen. Eine internationale "Strafexpedition" unter deutscher Führung war die Niederschlagung des Widerstandes der sogenannten “Boxer” Bewegung in China. (JH)

  • Kultur- und Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten

Systematische Bestandsprüfung

Gewissermaßen die klassische Projektart in der Projektförderung des Deutschen Zentrum Kulturgutverluste: Eine kulturgutbewahrende Einrichtung (bspw. eine Bibliothek oder ein Museum) untersucht einen bestimmten Teil oder sogar seine gesamte Sammlung oder Buchbestand systematisch auf deren Provenienzen. (SL)

  • NS-verfolgungsbedingt entzogenes Kulturgut