Basic Information
Short description
Mit dem Befehl Nr. 1 der Sowjetischen Militäradministration in Deutschland (SMAD) werden alle Banken und Versicherungsunternehmen in der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) geschlossen, deren Bargeld, Wertpapiere und sonstige Werte eingezogen, Auszahlungen aus laufenden Konten nicht mehr gestattet. Soweit die Sowjetische Militärverwaltung das Vermögen der Banken nicht für Kriegsreparationen heranzieht, erhalten es die deutschen Verwaltungsstellen zur freien Verfügung. Die damit neugeschaffenen Kreditinstitute gelten nicht als Rechtsnachfolger der liquidierten Bankhäuser, machten aber deren Forderungen und Außenstände weiterhin geltend.
Time
23.07.1945
Ortsbezug
Wirkungsort
Sowjetische Besatzungszone (SBZ)
Network
Person/Corporate bodies
References
Literatur & digital content
- Wird angeführt in