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Übernahme der familiären Geschäfte nach dem Tod seines Bruders Otto.
Die Industriellen- und Bankiersfamilie Petschek gehörte zu den ersten prominenten Opfers der nationalsozialistischen Enteignungspolitik im "Protektorat Böhmen und Mähren".
Einreichung eines Wiedergutmachungsantrags für die beschlagnahmten Gemälde.
Heinrich Baudisch wurde im Wiedergutmachungsverfahren zu den einzelnen Gemälden Petscheks befragt.
Es wurde ein Vergleich mit der Wiedergutmachungsbehörde Oberbayern geschlossen, der Petscheks Ansprüche bezüglich dreier Gemälde anerkannte. Nachträglich wurde noch eine weitere Vergleichssumme von DM 5.000,- für die Kupferstichsammlung Petscheks festgesetzt.
Eberhard von Cranach-Sichart hatte in seinem Verhör vor der Wiedergutmachungsbehörde nachträglich Verkaufserlöse von 14 Kupferstichen angegeben.
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