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Die 1958 eingereichte „Anmeldung von rückerstattungsrechtlichen Geldansprüchen gegen das Deutsche Reich und gleichgestellte Rechtsträger“ beim Wiedergutmachungsamt Berlin betraf Bankguthaben, Wertpapiere, Gold, Silber, Schmuck und das von der Gestapo beschlagnahmte Auto. Der Antrag zum Bankguthaben wurde per 22. Februar 1960 zurückgewiesen. Auch ein in Deutschland eingereichter Antrag auf Rückerstattung von Wertpapieren wurde abgewiesen, nach Weiterreichung des Verfahrens an das Landgericht Berlin kam es allerdings zu einem Vergleich in der Höhe von 12.518 DM.
In Österreich wurden Livia Brill zwischen 1962 und 1971 insgesamt in fünf Tranchen 80.096,64 Schilling für die vom NS-Regime konfiszierten Aktien, Wertpapiere und Vermögen auf ausländischen Bankkonten vom Fonds zur Abgeltung von Vermögensverlusten politisch Verfolgter zuerkannt – das entsprach nur einem Teil des ursprünglichen Wertes.
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- SammlungsbesitzerSammlung Otto und Lilly Brill
References
Literatur & digital content
- Wird angeführt in(p. 251-253.)