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Biographical details
Erich Mantel wurde bereits 1925 wegen Widerstands, Beleidigung und unbefugten Waffenbesitzes verhaftet und zu einer Geldstrafe verurteilt sowie 1927 wegen gefährlicher Körperverletzung.
Mantel war seit 1933 erwerbslos und lebte von Zuwendungen seiner Mutter sowie nach ihrem Tod 1938 von Verkäufen aus ihrem Nachlass.
Im September 1942 wurde Mantel von dem Gastwirt Heinz Friedrich Licke bei der Gestapo denunziert, u. a. wegen Schwarzhandel, Betrug und Steuerhinterziehung. Der Ausgang des Verfahrens ist nicht überliefert.
Mantel war vorübergehend als "politisch Verfolgter" anerkannt und erhielt vom 01.10.1946-1948 PrV-Rente von 170 DM monatlich. 1948 wurde ihm die Anerkennung als "politisch Verfolgter" verwehrt, da Mantel die politischen Äußerungen, die zu seinen Verhaftungen führten, unter starkem Alkoholeinfluss getätigt haben soll und Zweifel an einer tatsächlichen Betätigung im Widerstand aufkamen. Trotzdem erhielt Mantel 1949 einen PrV-Ausweis (Nr. F. 56/49).
Erich Mantel stellte einen Wiedergutmachungsantrag, in der er eine Entschädigung für die erlittenen Gesundheitsschäden durch Misshandlungen, für die Gefängnisstrafe von acht Monaten und einen entgangenen Arbeitsverdienst von 66.000 DM beanspruchte. Der Antrag wurde abgelehnt, da er nicht die Rückerstattungsanordnung fiel.
Mit den gleichen Ansprüchen stellte Mantel 1952 einen Antrag auf Entschädigung beim Entschädigungsamt Berlin. Der Antrag wurde abgelehnt, da die meisten seiner Aussagen massiv angezweifelt oder entkräftet wurden. Mantel legte Widerspruch ein. Das Verfahren wurde nach Mantels Tod 1953 eingestellt.