Sammlung Mary und Paul Cahn-Speyer
Basic Information
Die Sammlung Cahn-Speyer umfasste in erster Linie eine ausgezeichnete Sammlung von Porzellanflakons aus Meissner, Wiener und vorwiegend Chelsea-Porzellan. aber auch Teppiche, Möbel und Gemälde. (Quelle: Lilly 2003)
Collection history
In Vorbereitung seiner Flucht, die ihm im Januar 1939 mit seiner Ehefrau Marie und dem jüngsten Sohn gelang, stellte die Wiener Speditionsfirma Brasch & Rothenstein am 6. September 1938 bei der Zentralstelle für Denkmalschutz für Dr. Paul Cahn-Speyer ein Ansuchen um Ausfuhrbewilligung für diverse Einrichtungs- und Kunstgegenstände, darunter auch seine Porzellanflakon-Sammlung. Laut Vermerk der Zentralstelle vom 8. September 1938 wurde die Ausfuhrbewilligung für die Porzellanflakon-Sammlung (und ein Damenportrait von Danhauser) verweigert.
Die Sammlung wurde auf Anordnung der Magistratabteilung beschlagnahmt und dem staatlichen Kunstgewerbemuseum (heute Museum für Angewandte Kunst) in Verwahrung gegeben. Die "Sicherstellung" wurde aufgehoben und man bot die Sammlung dem Museum für 2.000 RM an.
Paul Cahn-Speyer konnte seine Flakonsammlung im Zuge eines Restitutionsverfahren zurückerlangen. Allerdings musste er zehn Objekte als Leihgabe dem Kunstgewerbemuseum überlassen. Am 14. September 1948 ersuchte Paul Cahn-Speyer, die zehn Leihgaben an Frau Professor Dr. Julius Richter zu übergeben: Das MAK berichtete hierüber dem Bundesdenkmalamt und ersuchte, „die Ausfuhrsperre zu erneuern und als Sicherstellung die 4 Wiener Porzellan-Flakons beim Museum in Verwahrung zu überlassen. Das Museum ist gerne bereit, die Wiener Flakons zu erwerben.“ Das Bundesdenkmalamt beantragte am 26. Oktober 1948 beim Magistrat der
Stadt Wien die Sicherstellung der vier Flakons. Durch Bescheid vom 17.Januar 1949 ordnete der Magistrat der Stadt Wien die Sicherstellung der vier Porzellan-Flakon und ihre Verwahrung im MAK an. Am 11. April 1949 übernahm eine Vertreterin von Paul Cahn-Speyer die sechs nicht sichergestellten Flakons.
Einer Berufung von Paul Cahn-Speyer gegen den Sicherstellungsbescheid wurde nicht Folge geleistet. So sah er sich gezwungen, die vier Flakons zum Preis von S 8.500,- Schilling an das MAK zu verkaufen.
Im Beschluss vom 7.03. 2014 empfahl der der Beirat über die Rückgabe von Kunstgegenständen aus den Österreichischen Bundesmuseen und Sammlungen die Rückgabe der vier im MAK verbliebenen Flakons an die Erb:innen Cahn-Speyer, jedoch unter der Voraussetzung der Rückerstattung der erhaltenen Gegenleistung.
Network
Person/Corporate bodies
- Sammlungsgründer
- Sammlungsbesitzer
- Verweist auf(Eugen Primavesi, beeideter Sachverständiger und Schätzmeister für Antiquitäten, sowie beeideter Experte und Schätzmeister für Antiquitäten und Kunstgegenstände der Kunstbateilung des Dorotheums, erstellte im Zuge der Vermögensanmeldung ein Schätzgutachten der Wohnungseinrichtung und der zum Teil aus dem Nachlass von Ludwig Cahn-Speyer stammenden Bildersammlung.)
References
Literatur & digital content
- Wird angeführt in(p. 261-163.)