Oppenheim, Margarete
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Konversion zum evangelischen Christentum.
Margarethe Oppenheim verfügte, dass ihre Sammlung nach ihrem Tod von ihren Testamentsvollstreckern zu einem geeignet erscheinenden Moment versteigert und die Erlöse auf ein Nachlasskonto eingezahlt werden sollten. Den Nachlass verwalteten Ernst von Simson, Staatssekretär a.D., Dr. Ernst Wolf sowie Walther von Simson (-31.03.1943, Berlin) nach dem Tod seiner Vorgänger. Das vollständige Testament vom 27.09.1933 liegt nicht mehr vor, da es vermutlich kriegsbedingt verloren ging.
In den erhaltenen Teilen des Testaments wurde Oppenheims Tochter Lotte von Mendelssohn-Bartholdy (zu dem Zeitpunkt Charlotte von Wesdehlen) als Vorerbin genannt, sollte jedoch von dem Erlös und den restlichen Werten des Nachlasses maximal 400.000 RM erhalten. Weiterhin sollten ihr auf Lebenszeit die Zinsen des verbleibenden Kapitals zustehen. Nach ihrem Tod sollte das verbliebene Kapital den Stiefkindern von Margarete Oppenheim, Kurt Oppenheim und Martha von Simson, zufallen.
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- Sammlungsgründer09.01.2013
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