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Runderlass zur jüdischen Auswanderung vom 26.07.1933
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Grunddaten
Beschreibung
Der Runderlass zur jüdischen Auswanderung vom 26.07.1933 enthält die folgende Bestimmung: „Die Auswanderung von Personen jüdischer Abstammung ist erwünscht und darf infolgedessen nicht unterbunden werden. Andererseits ist es erforderlich, von leistungsfähigen Personen, durch deren Auswanderung die deutsche Steuerbasis geschmälert wird, eine letzte große Abgabe – die Reichsfluchtsteuer – zu erheben.“
Weitere Informationen und Quellen
Literatur & digitale Angebote
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