Glossar

Erklärungen zu Begriffen aus dem Bereich der Provenienzforschung und den vier Forschungskontexten von Proveana.

Eine Überblicksseite mit allen Termen steht zur Verfügung.

A

AfR

  • Kulturgutentziehungen in SBZ und DDR

Aktion "Brandschutz"

Name einer Geheimoperation rund um den 08.11.1961, bei der Akten, Bücher, Fahnen und weitere Gegenstände aus der Zeit zwischen 1933 und 1945, die in Gemeinden, Städten und Betrieben auffindbar waren, durch Polizisten der →Volkspolizei-Kreisämter beschlagnahmt wurden. Als Zwischenlager für alle eingezogenen Dokumente und Objekte dienten die Bezirksdirektionen der Volkspolizei (BDVP) – wo das Beschlagnahmegut teilweise bereits vernichtet war, als Mitarbeiter der Landeshaupt- und Staatsarchive zur Begutachtung, Bewertung und Zuteilung an zuständige Endarchive eintrafen. Derzeit ist unbekannt, ob diese Aktion entweder unter der Führung des →Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) oder eines anderen Ministeriums stattfand. (MD)

  • Kulturgutentziehungen in SBZ und DDR

BArch DO 1/30174 (MdI, StAV, Leiter der StAV, Sekretariat – Archivalienschutz)

Aktion "Licht"

Aktion „Licht“ (SBZ/DDR) nannte sich eine dreiteilige Geheimoperation des →Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) 1962 mit dem Ziel, in sämtlichen Gebäuden der Volkswirtschaft und des Finanzwesens der DDR (z.B. Bankfilialen), aber auch in Schlossbauten, ehemaligen Großbetrieben, Museen und ähnlichen Gebäudekomplexen den Inhalt aller seit 1945 verschlossenen Tresore und Schließfächer zu beschlagnahmen. Man suchte dabei nach „operativ auswertbare[n] Dokumente[n]“ und allgemein nach „Wertgegenständen“. Die aufgefundenen Stücke wurden in Listen erfasst und dem Finanzministerium übergeben, teilweise aber auch an Museen überwiesen. Laut Bericht fanden sich bei dieser Aktion „Gold- und Schmuckwaren, Edelsteine 1,5 Mio M, Silberwaren 300 TM, Briefmarken 1,1 Mio M. Gold und Silbermünzen, Medaillen, offiziell geschätzter Wert der eingezogenen Gegenstände 2.367.326,81 M, Ölgemälde, Kupferstiche, Porzellane und Glaswaren, nicht geschätzt, historische Handschriften und vieles andere … mit unbekanntem Wertumfang.“ Archivalien finden sich unter BStU HA XVIII Nr. 13326 und Nr. 13327 im Bundesarchiv, weitere Akten (z.B. der beteiligten MfS-Kreisdienststellen) sind durch das Grundlagenforschungsprojekt des Deutschen Zentrums Kulturgutverluste mit dem Hannah-Arendt-Institut für Totalitarismusforschung an der TU Dresden zur Aktion „Licht“ ermittelt worden. (MD)

  • Kulturgutentziehungen in SBZ und DDR

Thomas Widera: Die MfS-Aktion "Licht" 1962, Dresden 2020, (https://www.proveana.de/de/link/pro00000021).

Zitate aus: Übergabe-/Übernahme-Protokoll der Tresorverwaltung, undatiert [bestätigt am 13.10.1962] (BStU ZA, MfS, HA XVIII, Bd. 13327, Bl. 18-120).

Aktion "Rose"

Aktion „Rose“ (SBZ/DDR) ist der Deckname einer staatlich organisierten Großrazzia, die sich gegen die privaten Hotel-, Pensions- und Ferienhausbesitzer v.a. an der Ostseeküste richtete und zur beschleunigten Verstaatlichung privater Betriebe führen sollte: Mit gezielten Hausdurchsuchungen zwischen Februar und März 1953 ermittelte die Volkspolizei Vorwände und Anlässe, Herbergseigentümer zu einer reaktionären, bourgeoisen Schicht und zu „kriminellen Elementen“ zu stempeln. Unverhältnismäßige Zuchthausstrafen und die Enteignung des beweglichen wie unbeweglichen Privatvermögens aufgrund des 02.10.1952 neu erlassenen Volkseigentumsschutzgesetzes (VESchG) sollte weithin abschreckende Wirkung auf andere Mittelständler erzielen. Insgesamt 408 Verurteilte verloren auf diese Weise und aufgrund der Vorwürfe (u.a. Horten von Lebensmitteln, Hören des RIAS, Besitz von NS-Literatur, Westkontakte) ihr Eigentum. Vor der Verurteilung durch →Republikflucht Entwichene, insgesamt 219 Personen, verloren ihr Eigentum ohnehin an den Staat. Inwieweit sich NS-Unrecht (z.B. →Arisierung) und DDR-Unrecht in der Aktion "Rose" mischen, ist bislang unerforscht. (MD)

  • Kulturgutentziehungen in SBZ und DDR

Aktion „Entartete Kunst“

Die „Aktion Entartete Kunst“ diente der ideologischen Säuberung der Kunstsammlungen. So wurden rd. 16.000 moderne Kunstwerke als „entartet“ diffamiert und beschlagnahmt, um entweder zerstört oder gegen Devisen im Ausland verkauft („verwertet“) zu werden. Am 19. Juli 1937 startete in München die Reihe der Propaganda-Ausstellungen "Entartete Kunst" mit zunächst 650 konfiszierten Kunstwerken aus 32 deutschen Museen und wanderte bis April 1941 durch zwölf weitere deutsche Städte. Vermittels der Inszenierung der Kunstwerke im Kontext von Zeichnungen und Fotos von Menschen mit Behinderungen, sollten Abscheu und Ekel erzeugt werden.

Als "entartete Kunst (EK)" bzw. „Verfallskunst“ galten Kunstwerke und kulturellen Strömungen der Moderne und Avant-Garde, die nicht dem Kunstverständnis und den ästhetischen Vorstellungen der Nationalsozialisten entsprachen (z.B. Expressionismus, Dadaismus, Neue Sachlichkeit, Surrealismus, Kubismus, Fauvismus, Impressionismus). Im Rahmen der "Großen Deutschen Kunstausstellung" im Münchner "Haus der Deutschen Kunst" wurden zwischen 1937 und 1944 diejenige Kunst inszeniert, die das NS-System als repräsentativ für sein Kunstauffassung deklarierte.

Die ideologisch motivierte Vernichtung zielte neben der Bildenden Kunst auch auf Literatur, Film, Theater, Architektur und Musik ab. (ABB)

ALIU

  • NS-verfolgungsbedingt entzogenes Kulturgut
  • Kriegsbedingt verlagertes Kulturgut

Alldeutscher Verband

Der Alldeutsche Verband (bis 1894 Allgemeiner Deutscher Verband) bestand von 1891 bis 1939 und wurde zur Förderung der deutschen Kolonialinteressen gegründet. Das Vereinsprogramm war auf militärische Expansion und Imperialismus ausgelegt und argumentierte dabei sozialdarwinistisch sowie rassistisch und antisemitisch. Insbesondere im Deutschen Kaiserreich und während des ersten Weltkriegs war der Verband sehr aktiv und beeinflusste öffentliche und politische Debatten nachhaltig. Neben lokalen und nationalen Ortsgruppen gab es auch einige im Ausland. Außerdem finden sich deutliche Elemente der „völkischen Ideologie“, wie beispielsweise pangermanische Verweise. Der Verein gilt als Vorläufer und Wegbereiter des Nationalsozialismus und wurde erst 1939 durch die nationalsozialistische Führung aufgelöst. (SF)

  • Kultur- und Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten

American Commission for the Protection and Salvage of Artistic and Historic Monuments in War Areas

Die umgangssprachlich nach ihrem Vorsitzenden Owen J. Roberts benannte "Roberts Commission" wurde am 20. August 1943 gegründet und bestand bis zum 20. Juni 1946. Sie initiierte Maßnahmen zum Kunstschutz, trug Informationen über den NS-Kulturgutraub zusammen und legte Grundsätze zur Restitution von Kulturgütern vor. (MO)

  • Kriegsbedingt verlagertes Kulturgut

Ampelsystem

Im Rahmen einer →systematischen Bestandsprüfung sollen alle auf ihre Provenienzen untersuchten Objekte anhand der Farbskala bzw. dem Ampelsystem kategorisiert werden:

Grün= Die Provenienz ist für den Zeitraum zwischen 1933 und 1945 rekonstruierbar und unbedenklich. Sie schließt einen NS-verfolgungsbedingten Hintergrund aus, eine weitere Überprüfung ist nicht notwendig.

Gelb= Die Provenienz ist für den Zeitraum zwischen 1933 und 1945 nicht eindeutig geklärt, es bestehen Provenienzlücken oder ist nicht zweifelsfrei unbedenklich. Die Herkunft muss weiter erforscht werden.

Orange= Die Provenienz ist für den Zeitraum zwischen 1933 und 1945 bedenklich, da Hinweise auf einen Zusammenhang auf einen NS-verfolgungsbedingten Entzug vorliegen. Die Herkunft muss dringend weiter erforscht werden. Eine Meldung für die Lost Art-Datenbank sollte erfolgen.

Rot= Die Provenienz ist für den Zeitraum zwischen 1933 und 1945 eindeutig belastet. Neben der Suche nach heutigen Erbanspruchsberechtigten ist eine Meldung in die Lost Art-Datenbank einzustellen. (SL)

  • NS-verfolgungsbedingt entzogenes Kulturgut

Amt für den Rechtsschutz des Vermögens der DDR

Am 18. August 1966 geschaffene Behörde, die die gegenseitigen offenen Vermögensfragen zwischen der DDR und dem nichtsozialistischen Ausland zu regeln hatte. Unter Aufsicht des Amts für den Rechtsschutz des Vermögens der DDR (AfR) stand auch vom Ausland beanspruchter Staatsbesitz (Restitutionsforderungen) oder ausländisches Eigentum (wie Aktienpapiere, Kunst- und Kulturgut), das u.a. in den DDR-Museen aufbewahrt und in Verhandlungen des →Ministerium für Kultur (MfK) über die gegenseitige Rückgabe von kriegsbedingt verlagerten Kulturgütern mit einbezogen wurde. Einige bilaterale Abkommen konnte die Staatsführung abschließen (so z.B. 1986 mit dem Königreich Schweden über den Verzicht von Restitutionsforderungen zu NS-Raubgut), die aber 1990 mit dem Ende der DDR wieder obsolet wurden. Archivalien heute im Archiv des BADV: „Überlieferung: Stellungnahmen, Analysen, Schriftwechsel und Einzelfälle zur Behandlung des staatlich verwalteten Vermögens in der DDR ab 1960, zu den Vermögensverhandlungen der DDR ab 1970, zur staatlichen Verwaltung von Eigentum ausländischer Berechtigter ab 1950, zum Nachweis von am 8. Mai 1945 in den geschlossenen Banken und Kreditinstituten auf dem Gebiet der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) vorhandenen Wertpapierdepots, die natürlichen Personen der SBZ/DDR/Ostberlin gehörten, 1950-1960. Findhilfsmittel: mehrere Karteien, Erfassung von Einzeldokumenten, elektronische Suche möglich“. (MD)

  • Kulturgutentziehungen in SBZ und DDR

Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen (BADV): Amt für den Rechtsschutz des Vermögens der DDR (AfR).

Amt zur Kontrolle des Warenverkehrs

  • Kulturgutentziehungen in SBZ und DDR

Anonymer Ankauf

Achtung, hierbei handelt es sich um einen problematischen Begriff aus dem zeithistorischen Sprachgebrauch, dessen heutige Verwendung unangemessen bzw. nur mit entsprechender Kennzeichnung im wissenschaftlichen Kontext gebräuchlich ist. Derartige Termini können bspw. diskriminierend, euphemistisch, ideologisch gefärbte Neuschöpfungen und/ oder ideologische Neologismen sein.

Der Begriff “Anonymer Ankauf” wurde von den Teilnehmer:innen der sogenannten →"Hamburger Südsee-Expedition" geprägt. Viele Einwohner:innen der von der Expedition aufgesuchten Dörfer, insbesondere in der damals als "Neu-Britannien" bezeichneten Region, versuchten ein Zusammentreffen mit den Deutschen zu vermeiden und ließen dabei ihre Siedlungen und Besitztümer unbewacht zurück. Die Expeditionsteilnehmer:innen gingen daraufhin dazu über, Gegenstände aus den Häusern und Dörfern mitzunehmen und die aus ihrer Sicht entsprechende Bezahlung dafür zu hinterlegen. Der von den Beteiligten geprägte Begriff „Ankauf“ ist hier natürlich ein Euphemismus: die Eigentümer:innen hatten weder die Möglichkeit diesem Verkauf zuzustimmen oder ihn zu untersagen, noch den Wert der Gegenstände festzulegen. (SF)

  • Kultur- und Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten

Antikhandel Pirna

Aus einem Antiquitätengeschäft hervorgegangen (Pirna, Markt 14, übernommen durch den Übersiedler Siegfried Kath und neu eröffnet am 12.12.1969 in Pirna, Lange Straße 44), wurde die Firma am 06.03.1974 als GmbH gegründet, nach auffallend erfolgreicher Geschäftstätigkeit mit Wirkung zum 01.01.1976 liquidiert und zu einem Betriebsteil der →Kunst und Antiquitäten GmbH (KuA) erklärt. Sein Einkaufsnetz erstreckte sich auf alle DDR-Bezirke. Zum VEB (K) wurde der Betrieb am 01.01.1977 umgewandelt. Seine Aufgabe bestand seit 1976 einzig in der Beschaffung von „kulturellen Gebrauchtwaren“ für den Export für Devisen durch die →KuA. Ein dichtes Ankaufsnetz füllte die über 100 Lager des A. (z.B. in Bornstedt, Neu-Fahrland, Gollma, Vetschau, Angelroda, Diesdorf, Geithain, Schwerin, Fröttstädt, Pirna-Goes, allein 20 im Bezirk Dresden) zumeist mit Antiquitäten. Daneben wurden aber auch Rara und sonstige historische Schriften vom Antikhandel Pirna aus öffentlichen Sammlungen gezogen (so 1988 mehrere hundert Schriften aus dem Stadtarchiv Altenburg) und über die KuA ins "nichtsozialistische Wirtschaftsgebiet" verkauft. Im Jahr 1989 soll damit ein Umsatz von ca. 20 Mill. →Valutamark erzielt worden sein. Der Ministerrat legte im November 1989 einen Exportstopp der Kulturgüter fest. Daraufhin stellte der Betrieb Anweisung des Generaldirektors der KuA seine Tätigkeit im November 1989 ein, trotzdem erfolgte noch am 28. November 1989 ein letzter großer Abtransport. Der Ministerrat ließ die Lager des A.P. Anfang Dezember 1989 versiegeln und die Bestände ab Ende Januar 1990 durch staatliche Kontrollkommissionen begutachten sowie mit Unterstützung des Ministers für Kultur einer inländischen Verwertung zuführen (→Mühlenbeck). Am 28. Februar 1990 musste der A.P. seine Tätigkeit gänzlich einstellen. Archivalien z.B. als Lieferant für den Bereich →KoKo finden sich in über 700 Faszikeln im Bundesarchiv (BArch DL 210, Nr. 1709 ff., 1833 ff., 2083 ff., 2173 ff., 3074 und weitere). (MD)

  • Kulturgutentziehungen in SBZ und DDR

Äquivalenten-Liste

In der Sowjetunion erarbeitete ein Expertenbüro der →Staatlichen Sonderkommission unter Igor Grabar 1943 bis 1945 eine Liste mit Kulturgütern aus feindlichem Besitz, die als Kompensation für zerstörte oder geplünderte Kulturgüter der Sowjetunion gedacht waren. Sie entstand nach dem Prinzip der →restitution in kind. Die am 26. Februar 1945 fertiggestellte Liste umfasste 1745 Kunstwerke aus Sammlungen in Deutschland, Österreich, Ungarn, Rumänien und Italien. (MO)

  • Kriegsbedingt verlagertes Kulturgut

Arisierung

Achtung, hierbei handelt es sich um einen problematischen Begriff aus dem zeithistorischen Sprachgebrauch, dessen heutige Verwendung unangemessen bzw. nur mit entsprechender Kennzeichnung im wissenschaftlichen Kontext gebräuchlich ist. Derartige Termini können bspw. diskriminierend, euphemistisch, ideologisch gefärbte Neuschöpfungen und/ oder ideologische Neologismen sein.

Der Begriff bezeichnet "allgemein: die Verdrängung der Juden aus dem Berufs- und Wirtschaftsleben durch die nationalsozialistischen judenfeindlichen Gesetze und der Ausschluss der Juden aus Verbänden, Organisationen, Vereinen [...]" und im Speziellen die "Überführung jüdischen Eigentums in "arische" Hände" (Cornelia Schmitz-Berning: Vokabular des Nationalsozialismus, 2007). Ab 1933 einsetzende Boykott- und Verdrängungsmaßnahmen brachten jüdische Gewerbetreibende in wirtschaftliche Schieflagen, die Geschäftsaufgaben zur Folge haben konnten. Während Unternehmensübernahmen zunächst noch vermeintlich freiwillig bzw. von staatlicher Kontrolle unberührt möglich waren, versuchten die NS-Behörden ab Mitte der 1930er Jahre zunehmend Einfluss zu nehmen. Dies gipfelte schließlich in den "Arisierungsverordnungen" von 1938. Diesen vorangegangen waren "wilde Arisierungen" in Österreich im Zuge der Pogrome nach dem "Anschluss" im Frühjahr 1938. Auch abhängig vom Verhalten der Erwerber liefen "Arisierungen" von skrupellos bis gutwillig sehr unterschiedlich ab. Mitunter versuchten loyale Mitarbeiter die Geschäfte ihrer jüdischen Inhaber weiterzuführen, was NS-Behörden als "Schein-Arisierungen" zu unterbinden suchten. In Bezug auf den Kunstmarkt im Nationalsozialismus stehen etwa die Fälle der Galerieübernahmen Heinemann/Zinckgraf, Flechtheim/Vömel und Graupe/Lange exemplarisch für die Komplexität der Vorgänge. (SL, UH)

  • NS-verfolgungsbedingt entzogenes Kulturgut

Art Looting Investigation Unit

Die Art Looting Investigation Unit (ALIU) war eine von der US-Regierung eingerichtete Spezialeinheit unter dem Dach des Nachrichtendienstes Office of Strategic Services (OSS). Sie agierte von London aus und produzierte zwischen 1945 und 1946 Berichte zum NS-Kulturgutraub – darunter eine Liste beteiligter Personen und Körperschaften, die sogenannten →Red Flag Names. Die Einheit kooperierte mit der →Monuments, Fine Arts, and Archives Section (MFA&A) und der →American Commission for the Protection and Salvage of Artistic and Historic Monuments in War Areas. (MO)

  • NS-verfolgungsbedingt entzogenes Kulturgut
  • Kriegsbedingt verlagertes Kulturgut

Askari

Die europäischen Kolonialherren waren in der Durchsetzung ihres Machtanspruchs auf lokale Unterstützung angewiesen. Als Polizisten oder Soldaten wurden afrikanische Männer in die koloniale Verwaltung integriert. Sie waren einerseits geachtete Amtspersonen, andererseits gefürchtete Gewaltakteure. Ihre Stellung signalisierte sozialen Aufstieg, aber auch koloniale Macht. Auch das Deutsche Reich begann 1884 mit der Rekrutierung von bezahlten Kolonialsoldaten von der Ostküste Ostafrikas, aus dem Sudan und aus Ägypten und integrierte sie in die reguläre →"Schutztruppe". Viele Askari trugen während des Ersten Weltkriegs die Hauptlast des Krieges zwischen den europäischen Mächten. Sie wurden vergleichsweise gut entlohnt und erhielten eine lebenslange Rente, die tatsächlich von der Bundesrepublik Deutschland über-nommen und ausgezahlt wurde. Da sie zudem in der Regel in Regionen weit entfernt von ihrem Wohnort eingesetzt wurden, und daher seltener in einen Loyalitätskonflikt gerieten, galten sie als verlässliche Soldaten. Dies führte allerdings zu dem Mythos des „treuen Askari“, der von →Kolonialrevisionisten propagandistisch ausgenutzt und überhöht und als Sinnbild für die in den deutschen Kolonien angeblich herrschenden humanen Verhältnisse genutzt wurde. (SF)

  • Kultur- und Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten

AT-Geschäfte

AT-Geschäfte und AT-Verträge (SBZ/DDR), Abkürzung AT für „Austausch“, „Antiquitätentausch“ oder „Autotausch“. Bei der →Kunst und Antiquitäten GmbH (KuA) eine Art des Erwerbs von Kunst und Antiquitäten aus Privatbesitz durch Anbieten eines Tauschgeschäfts mit begehrten DDR-Mangelwaren wie PKW, Motorrädern, Fernsehgeräten, Stereoanlagen u. dgl. (MD)

  • Kulturgutentziehungen in SBZ und DDR

AT-Verträge

AT-Geschäfte und AT-Verträge (SBZ/DDR), Abkürzung AT für „Austausch“, „Antiquitätentausch“ oder „Autotausch“. Bei der →Kunst und Antiquitäten GmbH (KuA) eine Art des Erwerbs von Kunst und Antiquitäten aus Privatbesitz durch Anbieten eines Tauschgeschäfts mit begehrten DDR-Mangelwaren wie PKW, Motorrädern, Fernsehgeräten, Stereoanlagen u. dgl. (MD)

  • Kulturgutentziehungen in SBZ und DDR

Ausbürgerung

Beabsichtigte ein DDR-Bürger eine Umsiedlung ins nichtsozialistische Ausland oder Westberlin, stellte er entweder einen begründeten Antrag auf Ausreise (z.B. zwecks „Familienzusammenführung“) oder einen Antrag auf Entlassung aus der Staatsbürgerschaft (freiwilliger Wunsch der Ausbürgerung) beim zuständigen Rat der Stadt bzw. dem Rat der Gemeinde. Wurde dieser Antrag positiv beschieden, hatte der Ausreisewillige sein Umzugsgut aufzulisten und durch dessen Mitnahme durch festgelegte Gutachter auf Grundlage verschiedener Verordnungen (z.B. →Kulturgutschutzverordnung) genehmigen zu lassen. Durften Teile des Besitzes nicht ausgeführt werden, verblieben sie in Besitz entweder eines weiter in der DDR wohnhaften Familienteils oder in Obhut einer öffentlichen Sammlung. „Aus der Staatsbürgerschaft entlassen“ wurden beispielsweise kraft Gesetz 1972 (GB. I 1972 Nr. 18, S. 265) pauschal „alle Personen, die vor dem 01.01.1972 (…) ihren Wohnsitz außerhalb der DDR“ verlegt hatten. Mit einer Ausbürgerung ging der Verlust aller Ansprüche und Rechte u.a. auf Vermögen und Eigentum in der DDR einher. (MD)

  • Kulturgutentziehungen in SBZ und DDR

Auskunftersuchen

Wenn mutmaßliche rechtmäßige Eigentümer bzw. deren Rechtsvertreter die Vermutung haben, dass ein Objekt im Besitz einer kulturgutbewahrenden Einrichtung (bspw. eine Bibliothek oder ein Museum) Ihnen oder Ihren Vorfahren NS-verfolgungsbedingt entzogen wurde, wenden Sie sich mit einer Bitte um weitere Informationen an die betreffende Einrichtung. Dies ist häufig Anlass für eine Einrichtung, die Provenienz des infrage stehenden Objekts im Rahmen einer →Einzelfallrecherche zu überprüfen - mit dem Ziel eine "gerechte und faire Lösung" im Sinne der Washingtoner Prinzipien herbeizuführen, sollte sich ein NS-verfolgungsbedingter Entzug bestätigen. (SL)

  • NS-verfolgungsbedingt entzogenes Kulturgut

Auslagerung von Kulturgut

Mit dem sich verschlechternden Kriegsverlauf im Deutschen Reich wurden museale Sammlungen zunehmend ausgelagert, um sie vor Kriegseinwirkung zu schützen. Die Auslagerung der Depots konnte unterschiedliche Konsequenzen haben: ihre Zerstörung am Auslagerungsort oder auf dem Weg dorthin, Zerstreuung oder Plünderung in den Kriegswirren, oder im Falle der Auslagerung in östliche Gebiete, die nach 1945 nicht mehr zum Deutschen Reich bzw. zu seinen Nachfolgestaaten gehörten, ihr gänzlicher Verlust. Man spricht in diesem Zusammenhang von kriegsbedingt verlagertem Kulturgut bzw. „Kriegsverlusten“ - in Abgrenzung zum Begriff „Raubgut“. (SL)

  • NS-verfolgungsbedingt entzogenes Kulturgut
  • Kriegsbedingt verlagertes Kulturgut

Auslagerungsort

Ab 1939 wurden die Bestände von Museen, Bibliotheken und Archiven ausgelagert, um sie vor Kriegseinwirkungen in Sicherheit zu bringen. Zweitweisen Schutz boten Museumskeller, Schlösser, Eisenbahntunnel, →Flakbunker, Banktresore oder Bergwerken. Die Auslagerung der Bestände konnte unterschiedliche Konsequenzen haben: ihre Zerstörung am Auslagerungsort oder bei Transporten sowie die Zerstreuung oder Plünderung in den Kriegswirren.
1945 wurden zahlreiche Auslagerungsorte von den →Trophäenbrigaden der Roten Armee aufgesucht und die Bestände in die Sowjetunion abtransportiert. Man spricht in diesem Zusammenhang von kriegsbedingt verlagertem Kulturgut bzw. Beutegut – in Abgrenzung zum Begriff Raubgut. Auslagerungsorte in den ehemaligen sogen. „deutschen Ostgebieten“ gehörten nach 1945 nicht mehr zum Deutschen Reich bzw. zu seinen Nachfolgestaaten. (MO)

  • Kriegsbedingt verlagertes Kulturgut

Ausreise

Beabsichtigte ein DDR-Bürger eine Umsiedlung ins nichtsozialistische Ausland oder Westberlin, stellte er entweder einen begründeten Antrag auf Ausreise (z.B. zwecks „Familienzusammenführung“) oder einen Antrag auf Entlassung aus der Staatsbürgerschaft (freiwilliger Wunsch der Ausbürgerung) beim zuständigen Rat der Stadt bzw. dem Rat der Gemeinde. Wurde dieser Antrag positiv beschieden, hatte der Ausreisewillige sein Umzugsgut aufzulisten und durch dessen Mitnahme durch festgelegte Gutachter auf Grundlage verschiedener Verordnungen (z.B. →Kulturgutschutzverordnung) genehmigen zu lassen. Durften Teile des Besitzes nicht ausgeführt werden, verblieben sie in Besitz entweder eines weiter in der DDR wohnhaften Familienteils oder in Obhut einer öffentlichen Sammlung. „Aus der Staatsbürgerschaft entlassen“ wurden beispielsweise kraft Gesetz 1972 (GB. I 1972 Nr. 18, S. 265) pauschal „alle Personen, die vor dem 01.01.1972 (…) ihren Wohnsitz außerhalb der DDR“ verlegt hatten. Mit einer Ausbürgerung ging der Verlust aller Ansprüche und Rechte u.a. auf Vermögen und Eigentum in der DDR einher. (MD)

  • Kulturgutentziehungen in SBZ und DDR

Außerordentliche Staatliche Kommission

  • Kriegsbedingt verlagertes Kulturgut

Autopsie

Im Kontext der Provenienzforschung wird die Sichtung von Objekten auf der Suche nach →Provenienzmerkmalen als Autopsie bezeichnet: Bücher werden autopsiert, um →Exlibris, Widmungen, Stempel, Aufkleber usw. zu identifizieren, welche Rückschlüsse auf die Herkunft zulassen. Gemälderückseiten werden untersucht, um Etiketten von Galerien, Kennziffern, Sammlerstempel etc. zu analysieren. Im besten Fall geben Provenienzmerkmale Hinweise auf Vorbesitzer und dokumentieren den Weg, den ein Objekt genommen hat. Die Autopsie ist daher ein wichtiger Aspekt der objektbasierten Provenienzforschung. Bei Grafik oder dreidimensionalen Objekten ist eine Autopsie nicht immer zielführend, da Provenienzmerkmale auf nicht unikalen oder geringwertigen Objekten seltener sind - hier sind quellenbasierte Provenienzrecherchen sinnvoller. (SL)

  • NS-verfolgungsbedingt entzogenes Kulturgut
  • Kriegsbedingt verlagertes Kulturgut
  • Kulturgutentziehungen in SBZ und DDR
  • Kultur- und Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten

Autotausch

  • Kulturgutentziehungen in SBZ und DDR

AZKW

  • Kulturgutentziehungen in SBZ und DDR