Zeitwertfestsetzung
- Kulturgutentziehungen in SBZ und DDR
Zentralantiquariat der DDR
Das Zentralantiquariat (ZA) (Leipzig, Talstraße 29) regelte ab 1959 den Import und Export antiquarischer Druck- und Kunstwerke. Als Betriebsteil des Volksbuchhandels erwarb es antiquarische Bücher, Zeitschriften, Einzelstücke (darunter Karten und Grafiken) sowie ganze geschlossene Bibliotheken. Gesammelt wurden die Bücher in zehn Leipziger Lagern, aus denen zunächst mittels Angebotslisten und Katalogen (auch mittels Auktionen zwischen 1975–1989) verkauft, später jedoch vor allem Großkunden in der BRD und Berlin-West containerweise beliefert wurden. Unter all diesen Beständen befand sich neben NS-Raubgut natürlich auch Schlossbergungsgut, Republikflüchtigengut, Privatsammlergut und makulierte Büchereibestände. Eine der Quellen des ZA bildete die →Zentralstelle für wissenschaftliche Altbestände. Das Zentralantiquariat wurde 1991 privatisiert und besteht als „Zentralantiquariat Leipzig GmbH“ mit Filialangebot und Versandhandel (in der Zschocherschen Straße 79c) weiter. Ein Aktenbestand zur Zentralen Leitung des Volksbuchhandels der DDR findet sich im Sächsischen Hauptstaatsarchiv - Staatsarchiv Leipzig unter Signatur 21113. (MD)
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Zentralstelle für wissenschaftliche Altbestände
Als Folge der Gebiets- und Verwaltungsreform von 1952 wurden nahezu alle kleineren und mittleren historischen Bibliotheken – darunter Landes-, Fürsten-, Rats-, Schul-, Archiv- und Klosterbibliotheken – aufgelöst und deren Buchbestände größtenteils an die am 1. Januar 1953 als Dublettentauschstelle gegründete Zentralstelle für wissenschaftliche Altbestände (ZwA) abgegeben, einer Dienststelle der Landesbibliothek Gotha auf Schloss Friedensstein. Von dort wurden Bibliotheken, wissenschaftlichen Instituten, Museen oder dem Handel (z.B. dem Leipziger →Zentralantiquariat) nicht-kommerzielle Angebote unterbreitet. Ihre ständige Aufgabe war die Unterstützung wissenschaftlicher Bibliotheken bei der Aufarbeitung übernommener Bestände und der Erfassung oder Verwertung der auf unterschiedlichste Art „freiwerdenden“ Buchbestände.
Ab 1959 wurde die Zentralstelle für wissenschaftliche Altbestände zu einer eigenen Dienststelle der Deutschen Staatsbibliothek in Ost-Berlin. Der Bücherfundus speiste sich seitdem aus meist freiwillig abgegebenen, oft unbearbeiteten oder nicht inventarisierten Buchbeständen öffentlicher Sammlungen. Darin mischte sich auch unterschiedslos NS-Raubgut mit Schlossbergungsgut, Republikflüchtigengut und anderem. Exemplare, die weder andere Institutionen oder der Handel anforderten, wurden nach und nach makuliert. Auch Anträge anderer Bibliotheken auf Makulierung bearbeitete die ZwA. Ab 1977 sollte sie auf Bitten des Kulturministeriums noch stärker als bisher „werbend und vermittelnd“ auf wissenschaftliche Bibliotheken zwecks Altbestandsverwertung einwirken, „damit das Zentralantiquariat der DDR umfassender mit entbehrlicher Literatur aus Dublettenbeständen versorgt werden kann“. Erst 1995 wurde die Zentralstelle für wissenschaftliche Altbestände an der Staatsbibliothek abgewickelt. (MD)
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Zentralstelle zum Schutze des Volkseigentums
Dieses Amt war durch Verordnung vom 12. Mai 1948 der Deutschen Wirtschaftskommission gegründet worden und beim Ministerrat der DDR (Berlin, Klosterstraße 47) ansässig. Zu seinen Aufgaben gehörte die administrative Kontrolle des gesamten sog. →Volkseigentums, einschließlich Nacherfassung bei →Sequestrierung und Enteignung, sowie die Bearbeitung von Einsprüchen bei vorgenommenen Konfiskationen. Ihre Funktionen wurden ab 18. August 1966 vom →Amt für den Rechtsschutz des Vermögens der DDR (AfR) weitergeführt. (MD)
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Zollverwaltung der DDR
Mitarbeiter der Zollverwaltung (bis 1962: Amt zur Kontrolle des Warenverkehrs) stellten im allgemeinen den legalen Grenzübertritt von Waren sicher. Sie prüften, ob Lieferscheine, Ein- und Ausfuhrgenehmigungen mit der jeweiligen Fracht übereinstimmen, erhoben festgelegte Gebühren auf steuerpflichtige Waren, verhinderten Schmuggel und sonstige illegale Zu- und Abflüsse von beweglichen Dingen über die Zollgrenze hinweg. In der DDR wurden nicht oder falsch deklarierte Waren beschlagnahmt. Von der Zollverwaltung eingezogene Objekte wurden auch an kulturgutbewahrende Einrichtungen abgegeben (gleiches gilt für von der →Volkspolizei beschlagnahmte Mobilia), anderenfalls vernichtet. Es gab Möglichkeiten, den Zoll zu umgehen. So ließ die Leipziger Deutsche Bücherei den westdeutschen, österreichischen und Schweizer Herausgebern besondere Aufkleber zukommen, um ihre Belegliteratur-Sendungen als „nicht zollkontrollpflichtig“ zu deklarieren. In Fällen aber, wo sich exportierende Firmen (wie die →KuA) Warenbegleitscheine selbst ausfüllen durften, wurde nur der Anschein einer staatlichen Kontrollfunktion gegeben, ohne sie tatsächlich auszuüben. Aktenüberlieferung verwahrt das Bundesarchiv unter BArch L 203 Zollverwaltung der DDR, hier insbesondere: Zoll- und Devisenvergehen. (MD)
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→konfiskatorische Steuern