OdF
- Kulturgutentziehungen in SBZ und DDR
Opfer des Faschismus
Die unter dem Nationalsozialismus verfolgten Personengruppen erhielten in der SBZ und DDR, anders als in den westlichen Besatzungszonen und der BRD, als Opfer des Faschismus (OdF) zwar Pensionsleistungen, jedoch in aller Regel nicht ihr enteignetes Vermögen zurück. Von Staatsseite argumentierte man, die DDR sei (anders als die BRD) nicht Rechtsnachfolger des „Dritten Reiches“, sondern eine Neugründung ohne finanzielle Verbindlichkeiten, die sich aus der NS-Politik ergäben. Ehrungen für OdF gab es in der DDR nur für aktive kommunistisch gesinnte Widerstandskämpfer gegen den Nationalsozialismus, nicht aber für (aus verständlichen Gründen) inaktiv gebliebene z.B. rassistisch, sexuell oder weltanschaulich Verfolgte. (MD)
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→Opfer des Faschismus