Anordnung betreffend jüdische Mitarbeiter im Justizwesen vom 31.03.1933
Beschreibung
Bereits vor der geplanten antijüdischen Boykottaktion vom 1. April 1933, die nicht nur gegen jüdische Geschäfte, sondern auch gegen jüdische Rechtsanwälte gerichtet war, wurden am Vormittag des 31. März 1933 mehrere Gerichte in Berlin besetzt und jüdische Mitarbeiter – Anwälte und Beamte – zum Verlassen der Gerichte gezwungen. Daraufhin erließ der kommissarische preußische Justizminister Hanns Kerrl eine Anordnung, die dazu aufforderte, allen jüdischen Richtern nahezulegen, sofort Urlaubsgesuche einzureichen und diese zu bewilligen. Außerdem seien alle Kommissorien jüdischer Assessoren zu widerrufen, jüdische Geschworene, Schöffen etc. nicht mehr einzuberufen, jüdische Staatsanwälte und Beamte im Strafvollzug umgehend zu beurlauben. Des Weiteren wurden allen Richtern, die sich weigerten ein Urlaubsgesuch einzureichen, und Anwälten, die nicht von den Gaurechtsstellen des NSDAP oder dem BNSDJ eine Genehmigung erhalten hatten, das Zutritt zu den Gerichtsgebäuden zu untersagt. (Quelle: Gruchmann 2001, S. 127f.)
Beziehungen
Personen/Körperschaften
- BeteiligterLiteraturangabeWeitere InformationsquelleS. 1272001
Ereignisse
- FolgeereignisLiteraturangabeWeitere InformationsquelleS. 127f.2001
Weitere Informationen und Quellen
Literatur & digitale Angebote
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