Auktion
Wiener Kunstversteigerungshaus Adolph Weinmüller <Wien>: Freiwillige Versteigerung einer vornehmen Wohnungseinrichtung: Möbel, Gemälde, Porzellan, Teppich u.a. am 2., 3., 4. November 1939 im Hause Wien, IX., Hermann-Göring-Platz 4, 2.-4.11.1939.
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letzte Aktualisierung
Grunddaten
Kurzbeschreibung
Vollständige Angabe auf dem Titelblatt des zugehörigen Auktionskataloges:
"KUNSTVERSTEIGERUNGSHAUS ADOLPH WEINMÜLLER
WIEN, I., ROTENTURMSTRASSE 14 • TELEPHON R-21-2-68
FREIWILLIGE VERSTEIGERUNG EINER VORNEHMEN
WOHNUNGSEINRICHTUNG
(MÖBEL — GEMÄLDE — PORZELLAN - TEPPICHE u. a.)
AM 2., 3., 4. NOVEMBER 1939
AB 2 UHR NACHMITTAGS
IM HAUSE
WIEN, IX., HERMANN-GÖRING-PLATZ 4, TÜR 10
BESICHTIGUNG: Dortselbst 28., 30., 31. Oktober, 9—16 Uhr
VERSTEIGERUNGSBEDINGUNGEN: Die Versteigerung geschieht in deutscher Reichswährung gegen sofortige Zahlung. Erstei-
gertes Auktionsgut wird ausnahmslos nur nach geleisteter Barzahlung ausgeliefert. Geht die Zah-
lung nicht rechtzeitig ein, haftet der Ersteigerer für alle uns etwa daraus entstehenden Zins- oder Währungsverluste. Die Gegenstände
werden in dem Zustand versteigert, in dem sie sich im Augenblick des Zuschlages befinden. Nach erfolgtem Zuschlag können Reklama-
tionen keine Berücksichtigung finden. Durch die jeder Versteigerung vorausgehende Ausstellung ist die Möglichkeit gegeben, sich von
der Eigenschaft und dem Zustand jedes Gegenstandes zu überzeugen.
Die Kataloge sind fachmännisch unter Benützung der Angaben des Besitzers bearbeitet, jedoch können die auf genauester Unter-
suchung beruhenden Bestimmungen und Zuschreibungen nicht gewährleistet werden.
Der Versteigerer kann Nummern vereinen, trennen oder, wenn ein besonderer Grund vorliegt, zurückstellen. Gesteigert wird bis zu
einer Höhe von RM. 100 — um mindestens RM. 1,— bis RM. 5.—, über RM. 100,— um RM. 10—, über RM. 500— um RM. 20—,
über RM. 1000,— um RM. 50,—, bzw. RM. 100,—, über RM. 5000,— um RM. 300,—. Der Zuschlag erfolgt, wenn nach dreimaligem Aufruf
eines Gebotes kein Übergebot abgegeben wird. Eine Verpflichtung zur Erteilung des Zuschlages besteht für den Versteigerer nicht.
Legen mehrere Personen das gleiche Gebot und wird nach dreimaligem Aufruf ein Mehrgebot nicht erzielt, so entscheidet über den
Zuschlag das Los. Bei Meinungsverschiedenheiten über den Zuschlag wird der Gegenstand in derselben Versteigerung noch einmal aus-
geboten.
Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Mit der Erteilung des Zuschlages geht die Gefahr für etwaige Beschädigungen, Verluste
oder Verwechslungen der ersteigerten Sache auf den Ersteher über. Jeder Steigerer kauft für seine eigene Rechnung.
Der Zuschlagspreis zuzüglich 20% Aufgeld ist sofort nach Beendigung der Versteigerung an den Versteigerer abzuführen.
Wird die Zahlung nicht rechtzeitig an letzteren geleistet, so kann der Versteigerer wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages oder
Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Der Versteigerer kann den Käufer seiner Rechte aus dem Zuschlag für verlustig erklären
und den Kaufgegenstand auf Kosten des Erstehers noch einmal zur Versteigerung bringen. In diesem Fall haftet der Käufer für den Aus-
fall. Dagegen hat er auf einen Mehrerlös keinen Anspruch und wird auch zu einem weiteren Gebot nicht zugelassen.
Der Versteigerer ist berechtigt, alle Rechte aus dem durch den Zuschlag zustande gekommenen Vertrag im eigenen Namen geltend
zu machen; Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Verpflichtungen des Käufers ist Wien.
Die ersteigerten Gegenstände sind innerhalb drei Tagen nach Schluß der Versteigerung abzuholen. Eine Haftung für die Aufbewah-
rung verkaufter Nummern können wir in keiner Weise übernehmen. Der Versand erfolgt ausnahmslos auf Kosten und Gefahr des Käufers.
Die Transportversicherung geht zu Lasten des Käufers.
Für die Versteigerung erteilte Kaufanträge werden auf das gewissenhafteste erledigt, doch
bitten wir, uns die Aufträge spätestens einen Tag vor Beginn der Versteigerung schriftlich zu
übergeben. Ferner ersuchen wir uns nicht näher bekannte Auftraggeber, zu Beginn der Versteigerung ausreichende Deckung für die
erteilten Aufträge zu hinterlegen, andernfalls dieselben nicht berücksichtigt werden können.
Die halben Schätzpreise gelten als Ausrufspreise. Katalogtext: F. Kieslinger.
"KUNSTVERSTEIGERUNGSHAUS ADOLPH WEINMÜLLER
WIEN, I., ROTENTURMSTRASSE 14 • TELEPHON R-21-2-68
FREIWILLIGE VERSTEIGERUNG EINER VORNEHMEN
WOHNUNGSEINRICHTUNG
(MÖBEL — GEMÄLDE — PORZELLAN - TEPPICHE u. a.)
AM 2., 3., 4. NOVEMBER 1939
AB 2 UHR NACHMITTAGS
IM HAUSE
WIEN, IX., HERMANN-GÖRING-PLATZ 4, TÜR 10
BESICHTIGUNG: Dortselbst 28., 30., 31. Oktober, 9—16 Uhr
VERSTEIGERUNGSBEDINGUNGEN: Die Versteigerung geschieht in deutscher Reichswährung gegen sofortige Zahlung. Erstei-
gertes Auktionsgut wird ausnahmslos nur nach geleisteter Barzahlung ausgeliefert. Geht die Zah-
lung nicht rechtzeitig ein, haftet der Ersteigerer für alle uns etwa daraus entstehenden Zins- oder Währungsverluste. Die Gegenstände
werden in dem Zustand versteigert, in dem sie sich im Augenblick des Zuschlages befinden. Nach erfolgtem Zuschlag können Reklama-
tionen keine Berücksichtigung finden. Durch die jeder Versteigerung vorausgehende Ausstellung ist die Möglichkeit gegeben, sich von
der Eigenschaft und dem Zustand jedes Gegenstandes zu überzeugen.
Die Kataloge sind fachmännisch unter Benützung der Angaben des Besitzers bearbeitet, jedoch können die auf genauester Unter-
suchung beruhenden Bestimmungen und Zuschreibungen nicht gewährleistet werden.
Der Versteigerer kann Nummern vereinen, trennen oder, wenn ein besonderer Grund vorliegt, zurückstellen. Gesteigert wird bis zu
einer Höhe von RM. 100 — um mindestens RM. 1,— bis RM. 5.—, über RM. 100,— um RM. 10—, über RM. 500— um RM. 20—,
über RM. 1000,— um RM. 50,—, bzw. RM. 100,—, über RM. 5000,— um RM. 300,—. Der Zuschlag erfolgt, wenn nach dreimaligem Aufruf
eines Gebotes kein Übergebot abgegeben wird. Eine Verpflichtung zur Erteilung des Zuschlages besteht für den Versteigerer nicht.
Legen mehrere Personen das gleiche Gebot und wird nach dreimaligem Aufruf ein Mehrgebot nicht erzielt, so entscheidet über den
Zuschlag das Los. Bei Meinungsverschiedenheiten über den Zuschlag wird der Gegenstand in derselben Versteigerung noch einmal aus-
geboten.
Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Mit der Erteilung des Zuschlages geht die Gefahr für etwaige Beschädigungen, Verluste
oder Verwechslungen der ersteigerten Sache auf den Ersteher über. Jeder Steigerer kauft für seine eigene Rechnung.
Der Zuschlagspreis zuzüglich 20% Aufgeld ist sofort nach Beendigung der Versteigerung an den Versteigerer abzuführen.
Wird die Zahlung nicht rechtzeitig an letzteren geleistet, so kann der Versteigerer wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages oder
Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Der Versteigerer kann den Käufer seiner Rechte aus dem Zuschlag für verlustig erklären
und den Kaufgegenstand auf Kosten des Erstehers noch einmal zur Versteigerung bringen. In diesem Fall haftet der Käufer für den Aus-
fall. Dagegen hat er auf einen Mehrerlös keinen Anspruch und wird auch zu einem weiteren Gebot nicht zugelassen.
Der Versteigerer ist berechtigt, alle Rechte aus dem durch den Zuschlag zustande gekommenen Vertrag im eigenen Namen geltend
zu machen; Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Verpflichtungen des Käufers ist Wien.
Die ersteigerten Gegenstände sind innerhalb drei Tagen nach Schluß der Versteigerung abzuholen. Eine Haftung für die Aufbewah-
rung verkaufter Nummern können wir in keiner Weise übernehmen. Der Versand erfolgt ausnahmslos auf Kosten und Gefahr des Käufers.
Die Transportversicherung geht zu Lasten des Käufers.
Für die Versteigerung erteilte Kaufanträge werden auf das gewissenhafteste erledigt, doch
bitten wir, uns die Aufträge spätestens einen Tag vor Beginn der Versteigerung schriftlich zu
übergeben. Ferner ersuchen wir uns nicht näher bekannte Auftraggeber, zu Beginn der Versteigerung ausreichende Deckung für die
erteilten Aufträge zu hinterlegen, andernfalls dieselben nicht berücksichtigt werden können.
Die halben Schätzpreise gelten als Ausrufspreise. Katalogtext: F. Kieslinger.
Zeitraum
2.11.1939-4.11.1939
Ortsbezug
Auktionsort
06.2011
Beschreibung
Versteigerung von 896 Objekten, darunter eine wissenschaftliche Bibliothek sowie chirurgische Instrumente zur Geburtshilfe.
Beziehungen
Personen/Körperschaften
- Veranstalter
- BetroffenerDer Besitz von Dora Brücke-Teleky wurde auf der Auktion angeboten.06.2011
Weitere Informationen und Quellen
Forschungsprojekte
Literatur & digitale Angebote
- Zugehöriger Katalog