Gesetz
"Gesetz über den Widerruf von Einbürgerungen und die Aberkennung der Staatsangehörigkeit" vom 14.07.1933
Permanent URL
letzte Aktualisierung
Grunddaten
Englisch (p)
Act on the Revocation of Naturalisations and Withdrawal of German Nationality
Weitere Informationsquelle
Übersetzung Deutsches Zentrum Kulturgutverluste
24.04.2023
Französisch (p)
Loi sur la révocation de la naturalisation et la révocation de la citoyenneté allemande
Weitere Informationsquelle
Wikidata
24.04.2023
Zeitraum
14.07.1933, 26.07.1933
Beschreibung
Das „Gesetz über den Widerruf von Einbürgerungen und die Aberkennung der Staatsangehörigkeit“ besitzt einen Enteignungscharakter, nachdem die Einbürgerung eingewanderter Ostjuden widerrufen werden und vermeintlich regimefeindlichen Emigranten die deutsche Staatsangehörigkeit entzogen werden konnte. Einbürgerungen, die in der Zeit zwischen dem 9. November 1918 und dem 30. Januar 1933 vorgenommen wurden, konnten widerrufen werden, wenn die Einbürgerung nicht als erwünscht anzusehen war. Die Durchführungsverordnung wurde am 26. Julie 1933 erlassen.
Weitere Informationen und Quellen
Literatur & digitale Angebote
- Wird angeführt in(Deutsches Reichsgesetzblatt Band 1933 Teil I, Nr. 81, Seite 480.)
- Wird angeführt in
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