Verfügung
Rundverfügung betreffend jüdische Rechtskandidaten vom 03.04.1933
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Grunddaten
Beschreibung
Die Rundverfügung beinhaltete, dass jüdische Studierende, die das 1. juristische Staatsexamen erfolgreich abgelegt hatten, in Preußen nicht mehr zu Referendaren ernannt werden durften.
Beziehungen
Personen/Körperschaften
- BeteiligterLiteraturangabeWeitere InformationsquelleS. 1542001
Ereignisse
- FolgeereignisLiteraturangabeWeitere InformationsquelleS. 1542001
Weitere Informationen und Quellen
Literatur & digitale Angebote
- Wird angeführt inWeitere InformationsquelleS. 153f.
- Wird angeführt inWeitere InformationsquelleS. 461