Gesetz
"Verordnung über die Zulassung von Ärzten zur Tätigkeit bei den Krankenkassen" vom 22.04.1933
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Beschreibung
Diese Verordnung des Reichsarbeitsministeriums beendet die „Tätigkeit von Kassenärzten nicht arischer Abstammung sowie von Kassenärzten, die sich im kommunistischen Sinne betätigt haben“ und verbietet „Neuzulassungen solcher Ärzte zur Tätigkeit bei den Kassen“. Die Kassenzulassen wurde ebenfalls Ärzten „nicht-arischer” Abstammung bis auf wenige Ausnahmen („Frontkämpfer“ des Ersten Weltkriegs) entzogen. Die Ausschaltung von jüdischen und politisch andersgesinnten Kassenärzten wurde vom Hartmannbund mit den (ihm eng verbundenen) örtlichen Kassenärztlichen Vereinigungen durchgeführt.
Beziehungen
Personen/Körperschaften
- BeteiligterReichsarbeitsministerium
- BeteiligterLiteraturangabe
Weitere Informationen und Quellen
Literatur & digitale Angebote
- Wird angeführt in(Deutsches Reichsgesetzblatt Band 1933 Teil I, Nr. 33, Seite 222.)
- Wird angeführt in