Befehl
SMAD-Befehl 01/1945
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letzte Aktualisierung
Grunddaten
Kurzbeschreibung
Mit dem Befehl Nr. 1 der Sowjetischen Militäradministration in Deutschland (SMAD) werden alle Banken und Versicherungsunternehmen in der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) geschlossen, deren Bargeld, Wertpapiere und sonstige Werte eingezogen, Auszahlungen aus laufenden Konten nicht mehr gestattet. Soweit die Sowjetische Militärverwaltung das Vermögen der Banken nicht für Kriegsreparationen heranzieht, erhalten es die deutschen Verwaltungsstellen zur freien Verfügung. Die damit neugeschaffenen Kreditinstitute gelten nicht als Rechtsnachfolger der liquidierten Bankhäuser, machten aber deren Forderungen und Außenstände weiterhin geltend.
Zeitraum
23.07.1945
Ortsbezug
Wirkungsort
Beziehungen
Personen/Körperschaften
Weitere Informationen und Quellen
Literatur & digitale Angebote
- Wird angeführt in